FAQs zur Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die BIVA-Mitgliedschaft.
Warum sollte ich Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund werden?
Lassen Sie uns gemeinsam für den Verbraucherschutz in der Pflege eintreten und kämpfen!
Mit unserem Informations- und Beratungsangebot stärken wir Sie als Pflegebetroffene, als An- und Zugehörige, Betreuer, Berater o.a. und unterstützen Sie – und alle in unserer Gemeinschaft – bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Ihre unmittelbaren Vorteile sind:
- Voller Zugriff auf alle biva.de-Homepageinhalte
- Nutzung von Standardbriefen (Anforderung der Pflegedokumentation, Beschwerdebriefe) über unser Adressverzeichnis
- Teilnahme an kostenfreien BIVA-Dialogen (10 x / Jahr)
- Themen der jüngeren Vergangenheit: Reha, elektronische Gesundheitskarte, Verhinderungspflege u.v.m.
- Austausch mit anderen – Pflegebedürftigen, An- und Zugehörigen
- Rabatte bei Akademie-Angeboten – etwa bei der Teilnahme an unserem Online-Veranstaltungsprogramm
- Für BIVA-Beiratsmitgliedschaften: Vierteljährliche Online-Sprechstunden für Bewohnerbeiräte und Betreuer.
- individuelle Rechtsberatung bei Standard- & Organisationsmitgliedschaften inkl. einer Beratung
- für Mitglieder bis zum 1. August 2025: ohne Einschränkung auf die Anzahl der Beratungen
- für Mitglieder ab 1. August 2025: ein Beratungsthema ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Jedes weitere Thema kostet 20 Euro. Für außergerichtliche Vertretung, Vertragsprüfung etc. gilt unsere Gebührenordnung.
Darüber hinaus unterstützen Sie eine gute Sache:
- Durch unser Engagement, das durch unsere Unterstützer möglich wird, werden auch Sie in der Zukunft eine bessere Pflege-Landschaft vorfinden können.
Dies erreichen wir Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und Lobbyarbeit.
- Als Mitglied sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die sich um ein in unserer Gesellschaft oft in Vergessenheit geratene Menschen kümmert – die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Es handelt sich um eine Gruppe von mehreren Millionen Menschen in Deutschland.
- Sie helfen uns, anderen Menschen zu helfen.
Sie tragen dazu bei, dass sich jeder über ein frei verfügbares Informationsangebot zu pflege- und heimrechtlichen Fragen informieren kann.
- Sie tragen dazu bei, dass der Verbraucherschutz in der Pflege gestärkt wird!
Wann ist eine Mitgliedschaft ohne Beratung sinnvoll (= Basis-Mitgliedschaft)?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht sicher sich, ob Sie zügig eine Beratung benötigen, können Sie sich zunächst als Basis-Mitglied anmelden. Damit erhalten Sie sowohl die kostenfreien Informationen für unsere Mitglieder, einen Online-Zugang in unserem Adressverzeichnis sowie Rabatte bei diversen Akademie-Angeboten (z. B. BIVA-Online-Vortragsreihe).
Tritt der Beratungsfall zu einem späteren Zeitpunkt ein, können Sie Ihre Mitgliedschaft auf eine Standardmitgliedschaft upgraden. Ihnen wird dann der Differenzbetrag für die laufende Mitgliedsperiode in Rechnung gestellt.
Wer wird Einzelmitglied – mein An-/Zugehöriger oder ich?
Ein Mitglied ist immer diejenige Person, mit der wir im Fall einer Beratung in Verbindung treten. Das sind in den seltensten Fällen die pflegebedürftigen Menschen, sondern meist die Angehörigen bzw. Zugehörige oder Betreuer.
Bekomme ich eine Bestätigung der Mitgliedsanmeldung?
Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie online den Hinweis, dass Ihre Anmeldung vom BIVA-Pflegeschutzbund empfangen wurde. Nach der Bearbeitung durch die Mitgliederverwaltung bekommen Sie per Mail – oder wenn gewünscht per Post – Ihre Neumitglieder-Unterlagen.
Auf wen wird eine Zuwendungs-/Spendenbescheinigung ausgestellt?
Über Mitgliedsbeiträge und Spenden stellt der BIVA-Pflegeschutzbund unaufgefordert und möglichst zeitnah nach Zahlungseingang eine Zuwendungsbescheinigung („Spendenbescheinigung“) aus. Die Bescheinigung wird immer für das Mitglied ausgestellt – unabhängig davon, wer die Zahlung vorgenommen hat.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Nein, es gibt kein Widerrufsrecht. Denn lt. § 355 BGB unterliegt ein Verein nicht dem Verbraucherschutzgesetz, welches sich auf Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher bezieht. Das bedeutet: Sobald Ihr Mitgliedsantrag bei uns eingegangen ist, können sie laut unserer Satzung frühestens nach zwei Jahren Mitgliedschaft kündigen.
Lohnt sich ein Beitritt, auch wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?
Die Leistungen des BIVA-Pflegeschutzbundes unterscheiden sich von denen einer Rechtsschutzversicherung. Sie erhalten beim BIVA-Pflegeschutzbund sofort eine individuelle Rechtsberatung durch unsere angestellten Juristen – unabhängig vom Eintrittsdatum Ihres Beratungsfalls. Wir übernehmen im Rahmen der Mitgliedschaft keine Zahlungen für Anwälte, Verfahrens- oder Gerichtskosten.
Pflege- und Heimrecht ist kein festgelegtes Rechtsgebiet. Juristen mit Kenntnissen im Pflege- und Heimrecht sind in der Regel Spezialisten. Inwieweit Sie einen passenden Anwalt über Ihre Rechtsschutzversicherung finden, müssen Sie selbst herausfinden.
Warum kann man erst nach zwei Jahren Mitgliedschaft kündigen?
Wir möchten ehrlich und transparent sein: 75% unserer Neumitglieder nutzen im ersten Mitgliedschaftsjahr das Angebot für eine hochqualifizierte Rechtsberatung im Pflege- und Heimrecht. Dabei besteht eine Beratung häufig aus mehreren Beratungsterminen oder Beratungsschritten. Die Gegenleistung, die wir dafür erhalten, ist ein Jahresbeitrag von 62 Euro.
Vergleichen Sie dies einmal mit den Gebühren bei einem Anwalt, der allein für ein Erst-Gespräch i.d.R. mindestens 180 Euro in Rechnung stellen kann. Mit den Einnahmen aus dem ersten Mitgliedschaftsjahr könnte der BIVA-Pflegeschutzbund also seinen Beratungsservice nicht finanzieren.
Zu welchen Themen beraten Sie?
Der BIVA-Pflegeschutzbund verfügt durch jahrzehntelange Erfahrung über ein Spezialwissen zu allen Fragen aus dem Pflege- und Heimrecht. Alle auf unserer Homepage genannten Themen sind auch Gegenstand unserer Beratung. Als Basis-Mitglied können Sie die Themen im „Selbststudium“ bearbeiten.
Die häufigsten Fragen kommen aus diesen Bereichen:
- Schonvermögen
- Entgelterhöhungen
- Pflegemängel
- Hausverbot
- MDK-Gutachten-Verfahren
Aber auch in diesen selteneren Fragen beraten wir:
- Beispiel 1
- Beispiel 2
Wann kann ich schnellstens nach der Anmeldung beraten werden?
In der Regel vermitteln wir eine Beratung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Anmeldung. Die Beratung ist erst möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt oder der Zahlungseingang des Beitrags registriert wurde.
Brauchen ich eine Vollmacht, wenn ich mich für einen An-/Zugehörigen beraten lassen möchte?
Im Regelfall benötigen wir eine Vollmacht erst, wenn wir Sie sich von uns außergerichtlich vertreten lassen wollen. Warten Sie mit einer Zusendung von Vollmachten also das Gespräch mit dem Berater ab.
Prüfen Sie auch Unterlagen und Verträge?
Ja, häufig werden für die Beantwortung der Fragen entsprechende Unterlagen benötigt. Unsere Mitglieder senden diese jedoch erst nach Rücksprache mit dem Berater zu, da vorab geklärt wird, welche Unterlagen konkret benötigt werden.
Übersteigt die Überprüfung der Unterlagen das übliche Maß an Arbeitszeit, wird der Rechtsberater mit ihnen über zusätzliche Kosten gemäß unserer Gebührenordnung sprechen. Mehrkosten entstehen Ihnen somit nur nach Rücksprache und Ihrer Zustimmung.
Helfen Sie bei Anträgen zur Sozialhilfe?
Nein, Anträge müssen Sie selbstständig ausfüllen. Unsere Berater erläutern jedoch gerne, wie das Formular gehandhabt wird und worauf Sie achten sollten.
An wen richte ich meine Beratungsanfrage?
Sie können Ihre Beratungsanfrage an beratung@biva.de richten, unser Online-Formular nutzen oder sich einen telefonischen Beratungstermin unter 0228 / 909048-44 geben lassen.
Wie sende ich Ihnen Beratungsunterlagen zu?
Senden Sie Unterlagen grundsätzlich nur zu, wenn dies mit dem Berater abgesprochen ist oder Ihre Fragestellung es nötig macht. Der Berater kann Ihnen am besten mitteilen, welche Unterlagen für die Beratung benötigt werden.
Wenn Sie Unterlagen zusenden, dann bitte auf elektronischem Weg im pdf-Format. Das Zusammenführen von verschiedenen Dateien sowie außergewöhnliche Formate wie .jpg etc. bedeuten zusätzliche Arbeitszeit, die wir lieber in Beratungszeit einsetzen würden.
Kann ich in Ausnahmefällen die Beratungsunterlagen auch per Post zusenden?
Ja, das ist möglich. Allerdings: Per Post eingesendete Unterlagen – auch Originale! – werden von uns eingescannt und danach vernichtet. Senden Sie daher unter keinen Umständen Originale ein, da wir nicht sicherstellen können, dass Sie diese von uns zurückerhalten. Auch stellen wir den Scan-Service in Rechnung, wenn es sich um umfangreiche Unterlagen handelt und/oder diese für den Scan enttackert oder anderweitig vorbereitet werden müssen.
Vertreten Sie mich auch anwaltlich?
Die BIVA-Juristen können Sie auf Wunsch außergerichtlich1 vertreten. In diesem Fall stimmen Sie mit Ihrem Berater eine entsprechende Vollmacht ab.
Streben Sie ein Gerichtsverfahren an, müssen Sie sich durch einen am zuständigen Gericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen oder sich selbst vertreten.
Übrigens: Mehr als 95% unserer Beratungsfälle werden außergerichtlich gelöst.
Können Sie Anwälte vor Ort empfehlen?
Da es sich beim Pflege- und Heimrecht um ein Spezialgebiet handelt, sind auch uns nur wenige Anwälte bekannt, die wir benennen können.
Wann muss ich mit zusätzlichen Kosten rechnen?
Übersteigt der Aufwand für eine Beratung das übliche Maß oder wird z. B. eine außergerichtliche Vertretung gewünscht, kann die BIVA-Gebührenordnung zum Einsatz kommen. Ihnen werden jedoch nie Kosten in Rechnung gestellt, die vorher nicht mit Ihnen abgesprochen wurden. Sie entscheiden jederzeit, ob Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Sie möchten unsere Information per Mail nicht erhalten?
Da wir mit Ihnen als Mitglied über E-Mail kommunizieren, können wir Sie nicht von unserem Verteiler nehmen. Alle von uns versandten Mails dienen Ihrer Information – wir sind als Verein verpflichtet, Ihnen diese Informationen zukommen zu lassen.
Gibt es Sperrfristen für die Beratung?
Nein, für die BIVA-Rechtsberatung spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt der Sachverhalt, den Sie klären möchten, eingetreten ist.
Sind Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja, Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar, der BIVA-Pflegeschutzbund als gemeinnützig anerkannt ist. Sie erhalten innerhalb weniger Wochen nach Zahlungseingang automatisch eine Zuwendungsbescheinigung per Mail. Eine Postzusendung können wir nur denjenigen Mitgliedern anbieten, die keine Mail-Adresse haben.
Ist eine Ratenzahlung von Mitgliedsbeiträgen möglich?
Leider nein. Der Aufwand für die Bearbeitung, die Begrenzungen unseres Mitgliederverwaltungsprogramms sowie die zusätzlichen Kosten des Buchhaltungsdienstleister stehen dem entgegen.
Darf der Beratungsfall auch in der Vergangenheit liegen?
Für unsere Beratung ist der Zeitpunkt des eingetretenen Sachverhaltes nicht von Belang. Sie können uns Fragen zu allen Themen aus dem Pflege- und Heimrecht stellen.
Was passiert, wenn Sie unter Betreuung stehen und für sich eine Mitgliedschaft beantragen?
Der BIVA-Pflegeschutzbund ist bei Intervention eines eingesetzten Betreuers verpflichtet, eine BIVA-Mitgliedschaft zu stornieren, sofern der Betreuer einer Mitgliedschaft nicht zustimmt.
Warum sollten Sie länger beim BIVA-Pflegeschutzbund Mitglied sein?
Leider treten sehr viele Mitglieder aus dem BIVA-Pflegeschutzbund aus, wenn der An- oder Zugehörige verstirbt – und man dann keinen Bedarf mehr für sich sieht. Bedenken Sie: Auch Sie oder andere An- und Zugehörige könnten von einem Moment auf den anderen pflegebedürftig werden. Dann wäre es doch gut, dass eine Interessenvertretung beständig daran arbeitet, dass die Interessen der Pflegebedürftigen beständig vertreten werden und sich die Situation im Verbraucherschutz in der Pflege verbessert. Kämpfen Sie mit uns gemeinsam für eine besser Pflege heute und in Zukunft!
In welchen Bundesländern gibt es Vertretungen?
Der BIVA-Pflegeschutzbund agiert von seiner Geschäftsstelle in Bonn in allen deutschen Bundesländern. Außenstellen halten wir nicht vor. Eine Betreuung findet telefonisch oder schriftlich – meist per E-Mail – statt. Die Kollegen der BIVA-Rechtsberatung haben langjährige Erfahrung in allen Gesetzgebungen Deutschlands und aller Bundesländer.
Wann kann ich einen Regionalbeauftragten ansprechen?
Die BIVA-Regionalbeauftragten verstehen sich als Lotse zum BIVA-Pflegeschutzbund. Sie dürfen keine Rechtsberatung durchführen, können Ihnen jedoch aus ihren eigenen Erfahrungen berichten oder den Weg zur BIVA-Geschäftsstelle aufzeigen. Rechtsberatungsfälle werden die Regionalbeauftragten immer an die Geschäftsstelle weiterleiten, von dort erhalten Sie Auskunft.
Kann auf der Rechnung für den Mitgliedsbeitrag eine andere Rechnungsanschrift angegeben werden?
Die Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag werden grundsätzlich auf den Namen des Mitglieds ausgestellt.
Gerade bei Mitgliedschaften von Beiräten oder beruflich tätigen Mitgliedern kann eine andere Rechnungsanschrift nötig sein. In diesen Ausnahmefällen stellen wir auf Wunsch die Rechnung mit einer anderslautenden Adressierung aus. Allerdings ist diese Rechnungsanschrift dann für alle Rechnungen gültig – also auch ggf. bei Rechnungen, die für Vorträge, Broschüren o.ä. ausgestellt werden.
