Pflegeschutzbund e. V.

Mitglied werden: Hilfe bekommen, Wirkung zeigen

Mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie persönliche Beratung, rechtliche Hilfe und Zugang zu praktischen Tools.
Gleichzeitig stärken Sie die einzige unabhängige Stimme für Pflegebetroffene in Deutschland.

Auch Bewohnerbeiräte, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund werden.
Mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen sie unsere unabhängige Arbeit für die Rechte pflegebedürftiger Menschen – und profitieren zugleich vom Fachwissen, der Beratung und dem Austausch im Netzwerk der BIVA.

Hier finden Sie das Beitrittsformular.

Neuanmeldung (online)

Pflichtfelder sind mit * markiert!
   
Ihr Land wird nicht aufgeführt? Tragen Sie es zusätzlich bei “Stadt” ein und lassen Sie Deutschland stehen.
Die Angabe des Geburtsdatums ist Voraussetzung für das Login auf biva.de
  • BIVA-Mitglied wird immer diejenige Person, die mit dem Verein kommuniziert - nicht der Angehörige, auf den sich ggf. ein Beratungsfall bezieht.
 
 
 
  • Ihre Wahl: Die BIVA-Standard-Mitgliedschaft.
    • 62 Euro Jahresbeitrag
    • 1 Beratungsfall pro Jahr inklusive
    • jeder weitere Beratungsfall 30 Euro (inkl. MwSt.)
    • biva.de-Inhalte im vollen Zugriff
    • Nutzung von Services im Adressverzeichnis
    • Kostenfreie Teilnahme an exklusiven BIVA-Dialogen (online)
    • Rabatte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
    • Teil einer starken Gemeinschaft, die sich für Aufklärung & Information im Pflege- und Heimrecht sowie einen echten Verbraucherschutz in der Pflege einsetzt
  • Ihre Wahl: Die BIVA-Basis-Mitgliedschaft.
    • 48 Euro Jahresbeitrag
    • Wechsel auf Standard-Mitgliedschaft für +14 Euro jederzeit möglich
    • biva.de-Inhalte im vollen Zugriff
    • Nutzung von Services im Adressverzeichnis
    • Kostenfreie Teilnahme an exklusiven BIVA-Dialogen (online)
    • Rabatte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
    • Teil einer starken Gemeinschaft, die sich für Aufklärung & Information im Pflege- und Heimrecht sowie einen echten Verbraucherschutz in der Pflege einsetzt
  • Weitere Kontakte können bei Bedarf nach Zustandekommen der Mitgliedschaft benannt werden.
  
 
 
  • Familienmitglieder zahlen 50% des Mitgliedsbeitrags. Geben Sie hier die Kontaktdaten des BIVA-Mitglieds an.
 
Für eine Beratung ist der Zahlungseingang des Jahresbeitrags Voraussetzung. Die für die Überweisung erforderliche Rechnungsnummer erhalten Sie zusammen mit einer Begrüßungsinformation innerhalb weniger Arbeitstage.
 
Abbrechen

FAQs zur Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die BIVA-Mitgliedschaft.

Ja, Sie können Ihren Mitgliedsantrag auch postalisch zusenden. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall die Konditionen zur Mitgliedschaft (Satzung, Gebührenordnung) gelten.
Hier finden Sie die Formulare zur

Lassen Sie uns gemeinsam für den Verbraucherschutz in der Pflege eintreten und kämpfen! 

Mit unserem Informations- und Beratungsangebot stärken wir Sie als Pflegebetroffene, als An- und Zugehörige, Betreuer, Berater o.a. und unterstützen Sie – und alle in unserer Gemeinschaft – bei der Durchsetzung ihrer Rechte. 

Ihre unmittelbaren Vorteile sind: 

  • Voller Zugriff auf alle biva.de-Homepageinhalte 
  • Nutzung von Standardbriefen (Anforderung der Pflegedokumentation, Beschwerdebriefe) über unser Adressverzeichnis 
  • Teilnahme an kostenfreien BIVA-Dialogen (10 x / Jahr online) 
  • Themen der jüngeren Vergangenheit: Reha, elektronische Gesundheitskarte, Verhinderungspflege u.v.m. 
  • Austausch mit anderen – Pflegebedürftigen, An- und Zugehörigen 
  • Für BIVA-Beiratsmitgliedschaften: Vierteljährliche Online-Sprechstunden für Bewohnerbeiräte und Betreuer 
  • individuelle Rechtsberatung bei Standard- & Organisationsmitgliedschaften inkl. einer Beratung pro Jahr. Jeder weiterer Fall kostet 30 Euro (inkl. MwSt). Für die außergerichtliche Vertretung, Vertragsprüfung etc. gilt unsere Gebührenordnung. 
  • Beiratsmitglieder erhalten unbegrenzt Beratungen.

 

Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Mission: 

  • Durch unser Engagement, das durch unsere Unterstützer möglich wird, werden auch Sie in der Zukunft eine bessere Pflege-Landschaft vorfinden können. 
    Dies erreichen wir Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und Lobbyarbeit. 
  • Als Mitglied sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die sich um ein in unserer Gesellschaft oft in Vergessenheit geratene Menschen kümmert – die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Es handelt sich um eine Gruppe von mehreren Millionen Menschen in Deutschland. 
  • Sie helfen uns, anderen Menschen zu helfen. 
    Sie tragen dazu bei, dass sich jeder über ein frei verfügbares Informationsangebot zu pflege- und heimrechtlichen Fragen informieren kann. 
  • Sie tragen dazu bei, dass der Verbraucherschutz in der Pflege gestärkt wird! 

Der BIVA-Pflegeschutzbund verfügt durch jahrzehntelange Erfahrung über ein Spezialwissen zu allen Fragen aus dem Pflege- und Heimrecht. Alle auf unserer Homepage genannten Themen sind auch Gegenstand unserer Beratung. Als Basis-Mitglied können Sie die Themen im „Selbststudium“ bearbeiten. 

Die häufigsten Fragen kommen aus diesen Bereichen: 

  • Schonvermögen 
  • Entgelterhöhungen 
  • Pflegemängel 
  • Hausverbot 
  • Verfahren MD-Gutachten  

Aber auch in diesen selteneren Fragen beraten wir: 

  • Wohnraummangel
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen

In der Regel vermitteln wir eine Beratung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Anmeldung. Die Beratung ist erst möglich, wenn ein SEPA-Mandat vorliegt oder der Zahlungseingang des Beitrags registriert wurde. 

Ein Mitglied ist immer diejenige Person, mit der wir im Fall einer Beratung in Verbindung treten. Das sind in den seltensten Fällen die pflegebedürftigen Menschen, sondern meist die Angehörigen bzw. Zugehörige oder Betreuer. 

Im Regelfall benötigen wir eine Vollmacht erst, wenn wir Sie sich von uns außergerichtlich vertreten lassen wollen.  Warten Sie mit einer Zusendung von Vollmachten also das Gespräch mit dem Berater ab 

Sie können Ihre Beratungsanfrage an beratung@biva.de richten, unser Online-Formular nutzen oder sich einen telefonischen Beratungstermin unter 0228 / 909048-44 geben lassen 

Senden Sie Unterlagen grundsätzlich nur zu, wenn dies mit dem Berater abgesprochen ist oder Ihre Fragestellung es nötig macht. Der Berater kann Ihnen am besten mitteilen, welche Unterlagen für die Beratung benötigt werden. 

Wenn Sie Unterlagen zusenden, dann bitte auf elektronischem Weg im pdf-Format. Das Zusammenführen von verschiedenen Dateien sowie außergewöhnliche Formate wie .jpg etc. bedeuten zusätzliche Arbeitszeit, die wir lieber in Beratungszeit einsetzen würden. 

Ja, das ist möglich. Allerdings: Per Post eingesendete Unterlagen – auch Originale! – werden von uns eingescannt und danach vernichtet. Senden Sie daher unter keinen Umständen Originale ein, da wir nicht sicherstellen können, dass Sie diese von uns zurückerhalten. Auch stellen wir den Scan-Service in Rechnung, wenn es sich um umfangreiche Unterlagen handelt und/oder diese für den Scan enttackert oder anderweitig vorbereitet werden müssen. 

Für unsere Beratung ist der Zeitpunkt des eingetretenen Sachverhaltes nicht von Belang. Sie können uns Fragen zu allen Themen aus dem Pflege- und Heimrecht stellen. 

Nein, Anträge müssen Sie selbstständig ausfüllen. Unsere Berater erläutern jedoch gerne, wie das Formular gehandhabt wird und worauf Sie achten sollten. 

Die BIVA-Juristen können Sie auf Wunsch außergerichtlich vertreten. In diesem Fall stimmen Sie mit Ihrem Berater eine entsprechende Vollmacht ab. 
Streben Sie ein Gerichtsverfahren an, müssen Sie sich durch einen am zuständigen Gericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen oder sich selbst vertreten.  

Übrigens: Mehr als 95% unserer Beratungsfälle werden außergerichtlich gelöst. 

Da es sich beim Pflege- und Heimrecht um ein Spezialgebiet handelt, sind auch uns nur wenige Anwälte bekannt, die wir benennen können. 

Ja, häufig werden für die Beantwortung der Fragen entsprechende Unterlagen benötigt. Unsere Mitglieder senden diese jedoch erst nach Rücksprache mit dem Berater zu, da vorab geklärt wird, welche Unterlagen konkret benötigt werden. 

Die Überprüfung von Abrechnungen etc. werden je nach Aufwand gemäß der BIVA-Gebührenordnung in Rechnung stellt. Diese Kosten entstehen Ihnen jedoch nur, wenn Sie dem Berater den Auftrag erteilt haben.

Handelt es sich um eine Vertragsprüfung, also die Durchsicht des gesamten Vertrags und die rechtliche Beurteilung, wird diese mit 74,90 Euro (inkl. MwSt) berechnet. Nicht betroffen von der kostenpflichtigen Vertragsprüfung ist, wenn der Berater Auszüge des Vertrags für den Beratungsfall benötigt.

 

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht sicher sich, ob Sie zügig eine Beratung benötigen, können Sie sich zunächst als Basis-Mitglied anmelden. Damit erhalten Sie sowohl die kostenfreien Informationen für unsere Mitglieder, einen Online-Zugang in unserem Adressverzeichnis sowie Rabatte bei diversen Akademie-Angeboten (z. B. BIVA-Online-Vortragsreihe). 
Tritt der Beratungsfall zu einem späteren Zeitpunkt ein, können Sie Ihre Mitgliedschaft auf eine Standardmitgliedschaft upgraden. Ihnen wird dann der Differenzbetrag für die laufende Mitgliedsperiode in Rechnung gestellt. 

Die Leistungen des BIVA-Pflegeschutzbundes unterscheiden sich von denen einer Rechtsschutzversicherung. Sie erhalten beim BIVA-Pflegeschutzbund sofort eine individuelle Rechtsberatung durch unsere angestellten Juristen – unabhängig vom Eintrittsdatum Ihres Beratungsfalls. Wir übernehmen im Rahmen der Mitgliedschaft keine Zahlungen für Anwälte, Verfahrens- oder Gerichtskosten. 
Pflege- und Heimrecht ist kein festgelegtes Rechtsgebiet. Juristen mit Kenntnissen im Pflege- und Heimrecht sind in der Regel Spezialisten. Inwieweit Sie einen passenden Anwalt über Ihre Rechtsschutzversicherung finden, müssen Sie selbst herausfinden. 

Über Mitgliedsbeiträge und Spenden stellt der BIVA-Pflegeschutzbund unaufgefordert und möglichst zeitnah nach Zahlungseingang eine Zuwendungsbescheinigung („Spendenbescheinigung“) aus. Die Bescheinigung wird immer für das Mitglied ausgestellt – unabhängig davon, wer die Zahlung vorgenommen hat. 

Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie online den Hinweis, dass Ihre Anmeldung vom BIVA-Pflegeschutzbund empfangen wurde. Nach der Bearbeitung durch die Mitgliederverwaltung bekommen Sie per Mail – oder wenn gewünscht per PostIhre  Neumitglieder-Unterlagen. 

Nein, es gibt kein Widerrufsrecht. Denn lt. § 355 BGB unterliegt ein Verein nicht dem Verbraucherschutzgesetz, welches sich auf Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher bezieht. Das bedeutet: Sobald Ihr Mitgliedsantrag bei uns eingegangen ist, können Sie laut unserer Satzung frühestens nach zwei Jahren Mitgliedschaft kündigen. 

Wir möchten ehrlich und transparent sein: 75% unserer Neumitglieder nutzen im ersten Mitgliedschaftsjahr das Angebot für eine hochqualifizierte Rechtsberatung im Pflege- und Heimrecht. Dabei besteht eine Beratung häufig aus mehreren Beratungsterminen oder Beratungsschritten. Die Gegenleistung, die wir dafür erhalten, ist ein Jahresbeitrag von 62 Euro – inkl. eines Beratungsfalls.  Weitere Beratungsfälle werden mit 30 Euro (inkl. MwSt) berechnet.

Vergleichen Sie dies einmal mit den Gebühren bei einem Anwalt, der allein für ein Erst-Gespräch i.d.R. mindestens 180 Euro in Rechnung stellen kann. Mit den Einnahmen aus dem ersten Mitgliedschaftsjahr könnte der BIVA-Pflegeschutzbund also seinen Beratungsservice nicht finanzieren. 

Leider treten sehr viele Mitglieder aus dem BIVA-Pflegeschutzbund aus, wenn der An- oder Zugehörige verstirbt – und man dann keinen Bedarf mehr für sich sieht. Bedenken Sie: Auch Sie oder andere An- und Zugehörige könnten von einem Moment auf den anderen pflegebedürftig werden. Dann wäre es doch gut, dass eine Interessenvertretung beständig daran arbeitet, dass die Interessen der Pflegebedürftigen vertreten werden und sich die Situation im Verbraucherschutz in der Pflege verbessert. Kämpfen Sie mit uns gemeinsam für eine bessere Pflege heute und in Zukunft! 

Die Rechtsberatung umfasst die Beantwortung aufgrund von Fallschilderungen.

Werden für die Rechtsberatung umfangreichere Unterlagen benötigt, deren Sichtung länger als 15 Minuten dauert, wird eine Gebühr von 32,10 Euro (inkl. MwSt) je angefangner Beratungsstunde fällig.

Unserer Gebührenordnung können Sie weitere kostenpflichtige Dienstleistungen entnehmen.

Ihnen werden keine Rechnungen gestellt, die vorher nicht mit Ihnen abgesprochen wurden. Sie entscheiden jederzeit, ob Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten. 

Da wir mit Ihnen als Mitglied über E-Mail kommunizieren, können wir Sie nicht von unserem Verteiler nehmen. Alle von uns versandten Mails dienen Ihrer Information – wir sind als Verein verpflichtet, Ihnen diese Informationen zukommen zu lassen. 

Nein, für die BIVA-Rechtsberatung spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt der Sachverhalt, den Sie klären möchten, eingetreten ist. 

Ja, Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar, der BIVA-Pflegeschutzbund als gemeinnützig anerkannt ist. Sie erhalten innerhalb weniger Wochen nach Zahlungseingang automatisch eine Zuwendungsbescheinigung per Mail. Eine Postzusendung können wir nur denjenigen Mitgliedern anbieten, die keine Mail-Adresse haben. 

Tipp: Erst bei Beiträgen oder Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.

 

Leider nein. Der Aufwand für die Bearbeitung, die Begrenzungen unseres Mitgliederverwaltungsprogramms sowie die zusätzlichen Kosten des Buchhaltungsdienstleister stehen dem entgegen. 

Wenn Sie selbst unter Betreuung stehen, klären Sie vor der Mitgliedsanmeldung ab, ob Ihr Betreuer der Anmeldung zustimmt und ggf. die dann fälligen Beiträge für Sie leistet.

Andernfalls kann es vorkommen, dass Ihr Betreuer die BIVA-Mitgliedschaft storniert.

 

Die Rechnungen für den Mitgliedsbeitrag werden grundsätzlich auf den Namen des Mitglieds ausgestellt. 

Gerade bei Beirats-Mitgliedschaften oder Mitgliedern, die im beruflichen Kontext eine Mitgliedschaft beantragen wird häufiger eine andere Rechnungsanschrift gewünscht.

Wir empfehlen, die Kosten über ein Kostenerstattungsverfahren einzuforden. Legen Sie die Originalrechnung einem Anschreiben mit dem Wunsch der Kostenerstattung bei. Somit bleibt klar ersichtlich, wer genau Mitglied ist. Erscheint ein anderer Name auf der Rechnung, kann dies zu Irritation führen.

Wenn es gar nicht anders geht, stellen wir in Ausnahmefällen auf Wunsch die Rechnung mit einer anderslautenden Adressierung aus. Allerdings ist diese Rechnungsanschrift dann für alle Rechnungen gültig – also auch ggf. bei Rechnungen, die für Vorträge, Broschüren o.ä. ausgestellt werden. 

 

Der BIVA-Pflegeschutzbund agiert von seiner Geschäftsstelle in Bonn in allen deutschen Bundesländern. Außenstellen halten wir nicht vor. Eine Betreuung findet telefonisch oder schriftlich – meist per E-Mail – statt. Die Kollegen der BIVA-Rechtsberatung haben langjährige Erfahrung in allen Gesetzgebungen Deutschlands und aller Bundesländer. 

Die BIVA-Regionalbeauftragten verstehen sich als Lotse zum BIVA-Pflegeschutzbund. Sie dürfen keine Rechtsberatung durchführen, können Ihnen jedoch aus ihren eigenen Erfahrungen berichten oder den Weg zur BIVA-Geschäftsstelle aufzeigen. Rechtsberatungsfälle werden die Regionalbeauftragten immer an die Geschäftsstelle weiterleiten, von dort erhalten Sie Auskunft. 

Edit Content

Jahresbeitrag

48 Euro

Gründe, Mitglied zu werden

  • Voller Zugriff auf alle biva.de-Homepageinhalte. 
  • Kostenfreie Teilnahme an exklusiven BIVA-Dialogen – mit spannenden Themen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Mitgliedern. 
  • Rabatte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen – Vorträge, Beiratsschulungen und mehr. 

Zielgruppe

  • Angehörige 
  • Zugehörige 
  • Heimbeiräte als Einzelperson 
  • Fürsprecher 
  • Berater 
  • Betreuer 
  • Pflegebetroffene, die ihre Angelegenheiten selbst regeln können 
  • Mitarbeiter von öffentlichen oder gemeinnützigen Organisationen 
  • Interessierte & Unterstützer des BIVA-Pflegeschutzbundes 
Edit Content

Jahresbeitrag

24 Euro

Gründe, Mitglied zu werden

Gleiche Leistung wie Basis-Mitglied 

Zielgruppe

Gleiche Leistung wie Basis-Mitglied 

Edit Content

Jahresbeitrag

62 Euro

Inkl. eines Beratungsfalls pro Jahr

Jeder weitere Beratungsfall 30 Euro (inkl. Mehrwertsteuer)

Gründe, Mitglied zu werden

  • individuelle juristische Beratung 
  • Voller Zugriff auf alle biva.de-Homepageinhalte.  
  • Kostenfreie Teilnahme an exklusiven BIVA-Dialogen – mit spannenden Themen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Mitgliedern. 
  • Rabatte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen – Vorträge, Beiratsschulungen und mehr. 

Zielgruppe

  • Angehörige 
  • Zugehörige 
  • Heimbeiräte als Einzelperson 
  • Berater 
  • Fürsprecher 
  • Betreuer 
  • Pflegebetroffene, die ihre Angelegenheiten selbst regeln können 
  • Mitarbeiter von öffentlichen oder gemeinnützigen Organisationen 
  • Interessierte & Unterstützer des BIVA-Pflegeschutzbundes 


Bitte beachten:
Die Beratung erhält das BIVA-Mitglied. Dieses ist häufig ein An- oder Zugehöriger, der sich um die Angelegenheiten einer oder mehrerer pflegebedürftiger Personen kümmert.
 

Edit Content

Jahresbeitrag

31 Euro

Gründe, Mitglied zu werden

Gleiche Leistung wie Standard-Mitglied 

Zielgruppe

Gleiche Leistung wie Standard-Mitglied 

Edit Content

Jahresbeitrag

120 Euro

Gründe, Mitglied zu werden

  • Juristische Beratung in Beiratsfragen 
  • Voller Zugriff auf alle biva.de-Homepageinhalte.  
  • Kostenfreie Teilnahme an exklusiven BIVA-Dialogen – mit spannenden Themen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Mitgliedern. 
  • Rabatte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen – Vorträge, Beiratsschulungen und mehr. 

Zielgruppe

  • Bewohnerbeiräte 
  • Angehörigenvertretungen 
  • Wohngemeinschaften 

 Bis max. fünf Ansprechpartner des Beiratsgremiums können Kontakt zur BIVA-Rechtsberatung aufnehmen. 

 Die BIVA-Beitragsrechnung wird grundsätzlich auf den Beirat ausgestellt. Die Kosten können Sie sich über ein Erstattungsverfahren von der Einrichtung zurückholen. 

Edit Content

Jahresbeitrag

80 Euro

Gründe, Mitglied zu werden

  • Juristische Beratung in Beiratsfragen 
  • Voller Zugriff auf alle biva.de-Homepageinhalte.  
  • Kostenfreie Teilnahme an exklusiven BIVA-Dialogen – mit spannenden Themen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Mitgliedern. 
  • Rabatte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen – Vorträge, Beiratsschulungen und mehr.

     

Zielgruppe

  • Bewohnerbeiräte 
  • Angehörigenvertretungen 
  • Wohngemeinschaften 

 Bis max. fünf Ansprechpartner des Beiratsgremiums können Kontakt zur BIVA-Rechtsberatung aufnehmen. 

 Die BIVA-Beitragsrechnung wird grundsätzlich auf den Beirat ausgestellt. Die Kosten können Sie sich über ein Erstattungsverfahren von der Einrichtung zurückholen. 

Edit Content

Jahresbeitrag

150 Euro

inkl. eines Beratungsfalls pro Jahr

Jeder weitere Beratungsfall 30 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) 

Gründe, Mitglied zu werden

  • Juristische Beratung 
  • Voller Zugriff auf alle biva.de-Homepageinhalte.  
  • Kostenfreie Teilnahme an exklusiven BIVA-Dialogen – mit spannenden Themen und Austauschmöglichkeiten mit anderen Mitgliedern. 
  • Rabatte bei kostenpflichtigen Veranstaltungen – Vorträge, Beiratsschulungen und mehr. 

Zielgruppe

  • Pflegeberatungsstellen 
  • Pflegestützpunkte 
  • Heimaufsichten 
  • Betreuervereine 
  •  
Edit Content

Für alle Mitgliedschaften gilt 

BIVA-Mitglieder sind Teil einer starken Gemeinschaft, die sich für die Verbraucherrechte aller Pflegebetroffenen einsetzt. Sie unterstützen den BIVA-Pflegeschutzbund bei seiner Mission: 

  • Aufklärung im Pflege- und Heimrecht für alle 
  • Einsatz für echten Verbraucherschutz in der Pflege

     

Konditionen 

  • Die Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft beträgt zwei Jahre. 
  • Das Mitgliedschaftsjahr beginnt am Tag des Eintritts.  

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de