Pflegesachleistung
Pflegegrad |
Pflegesachleistung |
---|---|
1
|
0 €
|
2
|
724 €
|
3
|
1.363 €
|
4
|
1.693 €
|
5
|
2.095 €
|
Der Begriff „Pflegesachleistung“ führt häufig zu Missverständnissen. Gemeint sind damit keine „Sachen“, sondern die Dienstleistungen professioneller Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel pflegerische Hilfen durch einen Pflegedienst.
Die/Der Pflegebedürftige kann körperliche Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Hierbei rechnet der ambulante Pflegedienst seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der pauschale Betrag der Sachleistung reicht bei umfangreichem Pflegebedarf häufig nicht aus. Dann muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zuzahlen. Bei finanzieller Bedürftigkeit sind ergänzende Leistungen durch das Sozialamt möglich.
Die Höhe der Pflegesachleistungen ist gesetzlich normiert (§ 36 SGB XI) und richtet sich nach dem Pflegegrad
Tipp:
Leistungsnachweise des Pflegedienstes nie blind abzeichnen! Das Abzeichnen der Leistungsnachweise dient der Transparenz. Eine Leistung, die standardmäßig aufgeführt wird, kann vielleicht nicht jeden Tag erbracht werden. Kommt es irgendwann zu Streitigkeiten, kann es relevant werden, was man abgezeichnet hat.