Pflegeschutzbund e. V.

Kombi­nations­leistungen aus Pflege­geld und Pflege­sach­leistung

Bei der ambulanten Pflege besteht die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Dies nennt man Kombinationsleistungen, auch Kombinationspflege oder Kombipflege. Hierbei wird ein Teil der Pflege, beispielsweise das Duschen, von einem Pflegedienst übernommen. Die übrige Pflege wird durch Angehörige oder Freunde übernommen.

Ein Beispiel: Die/Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 möchte nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 3 sind dies 60 Prozent von 1497 € (Stand: 01.01.2025), also 898,20 € monatlich. Die Pflegekasse zahlt dann den restlichen prozentualen Anteil von 40 Prozent als Pflegegeld, also 239,60 € monatlich (das entspricht 40 Prozent von 599 €).

Die Übertragung von 40 Prozent der Ansprüche auf das Pflegegeld aus dem Rechenbeispiel entspricht der maximalen Umverteilung: Pflegebedürftige können maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.

Voraus­setzungen für Kombinations­leistungen

Der Anspruch auf Kombinationsleistung ist in § 38 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) gesetzlich verankert. Demnach hat jeder Pflegebedürftige, der Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen hat, auch Anspruch auf Kombinationspflege. Das bedeutet, dass alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 dazu berechtigt sind.

Voraussetzungen für Kombipflege auf einen Blick:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
  • Die Pflege findet zuhause statt.
  • Der Pflegebedürftige muss Pflegesachleistungen vom Pflegedienst beanspruchen, die nicht voll ausgeschöpft werden.
  • Der pflegebedürftige Versicherte hat einen Antrag auf Kombinationsleistung bei der Pflegekasse gestellt.

Kombinations­möglichkeiten

  1. Kombination Pflegesachleistungen und Pflegegeld bis max. 100% des Pflegesachleistungsbetrags
  2. Umwidmung von bis zu 40% der Pflegesachleistungen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (Entlastungsleistungen)
  3. Kombination Tages- und Nachtpflege neben Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen: Inanspruchnahme möglich bis 200% des Pflegesachleistungsbetrags
  4. Kombination nicht verbrauchter Mittel für Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege und umgekehrt

Die Kombination legt man in einem Antrag an die Pflegekasse fest. Pflegeberatungsstellen helfen dabei, die geeignete Kombination herauszufinden.

Vorsicht: Die Entscheidung sollte aber gut überlegt sein, denn man ist an die Kombinationsleistung sechs Monate lang gebunden.

Kombinations­möglichkeiten bei Pflegegrad 2:

Anteil Sachleistung in %
Anteil Pflegesach­leistung in %
Sachleistung
Pflegegeld

100 %

0%

90 %

10%

80 %

20%

70%

30%

60%

40%

50%

40%

30%

20%

10%

0%

Zusätzlich möglich: Entlastungs­betrag

  • Steht jedem Pflegebedürftigen zu, der zuhause gepflegt wird, auch bei Pflegegrad 1
  • Der Entlastungsbetrag beträgt 131,- € pro Monat (ab 01. Januar 2025), die zweckgebunden einzusetzen sind zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen
  • z.B. Einkaufshilfen, Betreuungsangebote, Begleitung
  • Der Entlastungsbetrag kann kombiniert werden mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege

Tipp

Leistungsnachweise des Pflegedienstes nie blind abzeichnen! Das Abzeichnen der Leistungsnachweise dient der Transparenz und aus diesem Grund sollten sie auch tatsächlich gelesen werden. Eine Leistung, die standardmäßig aufgeführt wird, kann vielleicht nicht jeden Tag erbracht werden. Kommt es irgendwann zu Streitigkeiten, kann es relevant werden, was man abgezeichnet hat.

Vorträge zu Pflege­leistungen

Zum Thema Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombileistungen bietet die BIVA immer wieder Vorträge an. Informieren Sie sich hierzu in unserem Veranstaltungskalender.

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10 März
Montag, 10.03., 2025    
17:00 - 18:00
Mit dem Vortrag „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten der Vorsorge und Verfügungen. Nach [...]
11 März
Dienstag, 11.03., 2025    
17:00 - 18:00
Mit dem Vortrag „Versorgungs- & Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit – Wie finde ich die richtige für mich und wie kann ich sie finanzieren?“ erhalten Sie einerseits [...]
12 März
Mittwoch, 12.03., 2025    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Was tun, wenn der MD kommt? Alles Wissenswerte zu Pflegegrad & Begutachtung“ erwartet Sie ausgehend vom Begriff der Pflegebedürftigkeit eine Erläuterung der [...]
13 März
Donnerstag, 13.03., 2025    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Wie plant man die Versorgung zu Hause? Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige bei ambulanter Pflege“ erfahren Sie, wie man ambulante Pflege zuhause [...]
14 März
Freitag, 14.03., 2025    
9:30 - 16:30
Beiratsschulungen der BIVA sind seit 15 Jahren äußerst beliebt. In der Regel finden sie in der Einrichtung statt und geschult wird deren Beirat. Leider kommen [...]
14 März
Freitag, 14.03., 2025    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Pflege & Berufstätigkeit - Wie soll das gehen? Diese Organisations- und Unterstützungsmöglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor“ erfahren Sie, wie man die Pflege [...]
18 März
Dienstag, 18.03., 2025    
9:30 - 16:30
Pflegebedürftigkeit und die ambulante oder stationäre Versorgung belasten oft auch die Angehörigen – besonders dann, wenn es dabei Probleme gibt. Gespräche mit Pflegekräften können in [...]
20 März
Donnerstag, 20.03., 2025    
17:00 - 18:00
BIVA-Mitglieder sind herzlich eingeladen, an unserem internen Austauschformat "BIVA-DIALOG" teilzunehmen. In den BIVA-Dialogen behandeln wir ein aktuelles Pflege-Thema, in das ein:e Referent:in einführt, und tauschen [...]
24 März
Montag, 24.03., 2025    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Wer zahlt was? So wird Pflege finanziert“ erfahren Sie, was Pflege zuhause oder in einer Wohnform kostet, wie sie finanziert wird und [...]
25 März
Dienstag, 25.03., 2025    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Meine Rechte als Pflegeheimbewohner - Wie das Gesetz pflegebedürftige Menschen schützt“ erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten man als Pflegeheimbewohner/in hat und [...]
26 März
Mittwoch, 26.03., 2025    
17:00 - 18:00
Wie gehe ich mit Mängeln in der Versorgung und im Pflegeheim zum Wohl des Pflegebedürftigen um? In dem Vortrag "Umgang mit Pflegemängeln“ erfahren Sie, wie [...]
27 März
Donnerstag, 27.03., 2025    
17:00 - 18:00
Patientenrechte, Geschäftsfähigkeit und weitere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen In dem Vortrag "Demenz & Betreuung“ erfahren Sie alles über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit [...]
28 März
Freitag, 28.03., 2025    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag "Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten?" erfahren Sie, was es beim Verfassen eines Testaments zu beachten gilt. Insbesondere [...]
02 Apr.
Mittwoch, 02.04., 2025 - Freitag, 04.04., 2025    
9:00 - 18:00
Der BIVA-Pflegeschutzbund wird auf dem Deutschen Seniorentag mit einem Messestand vertreten sein. Der Seniorentag wird alle drei Jahre von der BAGSO, dem Dachverband der BIVA, [...]
03 Apr.
Donnerstag, 03.04., 2025    
9:30 - 10:30
Im Rahmen des Deutschen Seniorentages, auf dem der BIVA-Pflegeschutzbund auch mit einem Messestand vertreten sein wird, findet ein BIVA-Vortrag zum Thema "Ihre Rechte in der [...]
Veranstaltungen am Montag, 10.03., 2025
Veranstaltungen am Dienstag, 11.03., 2025
Veranstaltungen am Mittwoch, 12.03., 2025
12 März
Veranstaltungen am Donnerstag, 13.03., 2025
Veranstaltungen am Freitag, 14.03., 2025
Veranstaltungen am Dienstag, 18.03., 2025
Veranstaltungen am Donnerstag, 20.03., 2025
20 März
20 März 25
Onlinekonferenz
Veranstaltungen am Montag, 24.03., 2025
Veranstaltungen am Dienstag, 25.03., 2025
Veranstaltungen am Mittwoch, 26.03., 2025
26 März
Veranstaltungen am Donnerstag, 27.03., 2025
27 März
27 März 25
online
Veranstaltungen am Freitag, 28.03., 2025
Veranstaltungen am Mittwoch, 02.04., 2025
02 Apr.
2 Apr. 25
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