Übersicht
Pflegeleistungen und Pflegefinanzierung
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Versicherte in einen Pflegegrad eingestuft sein. Dazu prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die noch vorhandenen Ressourcen des Betroffenen im Alltag und seinen Betreuungsbedarf. Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten sind dabei unterschiedlich, je nach dem, ob der oder die Pflegebedürftige zu Hause (ambulant) oder in einer Pflegeeinrichtung (stationär) gepflegt wird.
Stationäre Pflege
In Pflegeheimen und anderen stationären Pflegeeinrichtungen sind die Pflegeleistungen in einem komplexen System geregelt.
Ambulante Pflege
Bei der Versorgung zu Hause gibt es verschiedene Möglichkeiten von Organisation und Leistungen. Wichtig ist eine Beratung.
BIVA-Beratung
Kompetenter rechtlicher Rat bei:
- Problemen mit Einrichtung oder ambulantem Pflegedienst: Entgelterhöhungen, Pflegegrade, Ärger mit der Heimleitung, Hausverbote, Mitwirkungsrechte als Bewohnerbeirat.
- Fragen zu allen relevanten Rechtsgebieten im „Pflegerecht“: Vertragsrecht (WBVG), Ordnungsrecht (sämtliche Landesheimgesetze und deren Verordnungen), Sozialrecht (SGB XI und SGB XII), insbesondere auch zu Entgelt und Investitionskosten
- Allgemeinen Fragen und Hilfen zu Pflege und Wohnen im Alter
- Rechtsstreitigkeiten und Klagen: Individuelle und kollektive Klagen