MDK-Begutachtung - Wie kann ich mich vorbereiten?
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Beantragung eines Pflegegrades besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung
- Ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kommt zu Ihnen, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen
- So bereiten Sie das Begutachtungsgespräch vor
- Ein Pflegetagebuch hilft bei der Begutachtung und darüber hinaus
Wenn Sie bei der Pflegeversicherung die Begutachtung für einen Pflegegrad beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bei privat Pflegeversicherten meist den Gutachterdienst Medicproof. Mit der Beantragung haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegekasse nennt Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Ansprechpartner; alternativ können Sie sich jederzeit an eine Pflegeberatungsstelle wenden. Die/der vom Dienst beauftragte Gutachter, eine erfahrene Pflegefachkraft oder ein/e Mediziner/in, kommt mit rechtzeitiger Ankündigung zu Ihnen nach Hause oder in das Pflegeheim. Sie/Er befragt Sie anhand eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und den Unterstützungsbedarf im Alltag. Es empfiehlt sich daher, dass bei diesem Termin ein Angehöriger oder eine Pflegeperson anwesend ist.
Wie bereite ich mich auf das Interview mit dem MDK-Gutachter vor?
Ein gut vorbereitetes Gespräch erleichtert die Aufgabe des Gutachters und erhöht die Chancen, einen angemessen hohen Pflegegrad zu erhalten. Zudem sollten Sie eine/n Angehörige/n bitten, bei der Begutachtung dabei zu sein. Das gibt Ihnen einerseits ein sicheres Gefühl und andererseits hat die außenstehende Person einen objektiven Blick auf Ihre Situation und kann Fragen dazu oft besser beantworten.
Als Vorbereitung für das Gespräch sollten Sie sich genau über die Kriterien für die Einstufung informieren. Das ermöglicht einen Einblick in das Punktesystem der Begutachtung und erleichtert die Vorbereitung.
Zudem sollten zum Begutachtungstermin folgende Unterlagen bereitliegen:
- Medikamentenplan
- aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten und ggf. aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder Reha-Einrichtung
- Liste der aktuell benötigten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Rollator etc.)
- Notizen über den aktuellen Hilfebedarf (z.B. Haushaltsführung, Körperpflege etc.)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Hilfreich: ein Pflegetagebuch
Darüber hinaus ist es hilfreich, ein Pflegetagebuch anzulegen, in dem der Unterstützungsbedarf dokumentiert ist. Dabei orientiert man sich am besten an den Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad. Wichtig ist, dass sich bestimmte Angaben in dem Pflegetagebuch unabhängig belegen lassen, zum Beispiel Termine beim Arzt oder bei Therapeuten. Ein Pflegetagebuch ist zwar kein juristisches Beweismittel, liefert jedoch Argumente für einen Widerspruch. Falls Sie mit der Einstufung nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.