Antrag auf Höher- oder Herabstufung des Pflegegrades
Das Wichtigste in Kürze
Sie haben einen Pflegegrad zugewiesen bekommen und erhalten entsprechende Leistungen. Nach einiger Zeit stellen Sie fest, dass Sie inzwischen mehr oder weniger Unterstützung benötigen. Es kann auch sein, dass das Pflegepersonal Sie auf einen veränderten Bedarf anspricht. Was tun?
Grundsätzlich ist es ratsam, die Pflegesituation zu beobachten und regelmäßig zu überprüfen. In den meisten Fällen wird der Hilfebedarf eher zunehmen, aber auch eine Verbesserung der Situation ist denkbar. Haben Sie den Eindruck, dass die Unterstützungsleistungen nicht mehr Ihrem Bedarf entsprechen, sollten Sie eine neue Begutachtung bei der Pflegekasse beantragen. Denn das Recht, einen solchen „Antrag auf Überprüfung des Pflegegrades“ zu stellen, liegt grundsätzlich bei den Betroffenen selbst – nicht beim Pflegedienst oder der Einrichtung. Das Vorgehen ähnelt dem der Erstbeantragung:
- Schreiben Sie einen formlosen Brief oder eine E-Mail an die Pflegekasse mit dem Betreff „Bitte um Überprüfung des Pflegegrades“.
- Die Pflegekasse sendet Ihnen ein Formular zu und veranlasst ggf. ein neues Pflegegutachten.
- Auch bei einem Änderungsantrag können Sie gegen den erhaltenen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.