Pflegeschutzbund e. V.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient, welche Vorerkrankungen liegen vor, wie sind die Blutwerte, welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit finden sich in den verschiedenen Aktenordnern der Arztpraxen und Krankenhäuser. Gehen wir dann zum nächsten Arzt, liegen diese Informationen über uns oftmals nicht oder nicht rechtzeitig vor – wenn wir nicht selbst alle Befunde in Kopie mitbringen. Schlimmstenfalls müssen Untersuchungen wiederholt werden, so dass sich der Beginn einer Therapie verzögern kann.

Das muss neuerdings nicht mehr sein – heißt ein Versprechen der Digitalisierung in der Medizin. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden. Die ePA wird kostenlos als App bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Ist sie installiert, wird sie von den Patienten mit genau den medizinischen Daten und Dokumenten befüllt, die diese dort hinterlegen möchten. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einen PIN von der Krankenkasse, um beim nächsten Arztbesuch ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen. Beim ersten Befüllen kann Unterstützung vom Arzt eingefordert werden. Damit Ärzte oder andere Leistungserbringer auf Dokumente innerhalb der ePA zugreifen können und sie einen schnelleren Überblick über den Gesundheitszustand ihres Patienten erhalten, muss der Versicherte ihnen Zugriff erteilen. So wird sichergestellt, dass die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten trotz des Teamworks mit Ärzten und Therapeuten immer beim Patienten liegt. Einmal vergebene Zugriffsrechte können jederzeit widerrufen werden.

Ziel der ePA ist also die umfassende Vernetzung zwischen (Fach-)Ärzten, Apothekern und Patienten. Viele bisher in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Zugleich liegen medizinische Informationen transparent vor und können zukünftig viele Abläufe erleichtern. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.

Patienten als Manager ihrer Gesundheit

Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen. Die Entscheidung und Kontrolle über die elektronische Patientenakte und alle darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegt allein in der Hand des Nutzers: Er kann selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang er die elektronische Patientenakte nutzen möchte, welche Daten in der Akte gespeichert oder auch wieder gelöscht werden sollen und welchem Behandler er seine Daten zur Verfügung stellen will. Per Smartphone oder Tablet kann er auch selbst seine Akte einsehen und Dokumente speichern oder löschen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, neben den erhobenen Befunden auch einen elektronischen Medikationsplan (eMP) oder Notfalldatensatz (NFDM) abzuspeichern. Das ermöglicht eine optimale Versorgung und kann Behandlungsfehler vermeiden helfen. Ab 2022 können noch weitere Unterlagen wie Rezepte, Impfpass oder Mutterpass in der ePA gespeichert werden.

Ärzte und Apotheker können besser beraten

Ziel einer modernen medizinischen Versorgung ist eine Gesundheitsberatung, die den Menschen im Mittelpunkt sieht. Ärzte in Deutschland haben im Schnitt pro Patient nur 7,6 Minuten Zeit. Die Bündelung aller wichtigen Informationen in der ePA ermöglicht dem Arzt einen schnellen Überblick und lässt mehr Zeit für den Dialog mit dem Patienten. Auch Apotheker können mithilfe der ePA besser beraten, wenn Unverträglichkeiten oder Medikationspläne hinterlegt worden sind.

Einführung der ePA in drei Phasen

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) startete ab dem 1. Januar mit einer Testphase zur Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit: die Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur elektronischen Krankenakte bekommen. So können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen. Im 2. Quartal werden alle Ärztinnen und Ärzte mit der ePA verbunden. Zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen.

Privatpatienten folgen erst 2022

Privat Versicherte werden die elektronische Patientenakte erst zum 1. Januar 2022 nutzen können. Als einen Grund nennt der Verband der Privaten Krankenversicherung, dass die ePA bis dahin mit umfangreicheren Funktionen wie dem elektronischen Rezept, Impfausweis, Mutterpass oder Untersuchungsheft für Kinder ausgestattet sein soll. Zudem können die Versicherten 2022 die Datenschutz-Regeln für ihre elektronische Patientenakte deutlich präziser einstellen und an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

ePA und Datenschutz Grundsätzlich entscheidet der einzelne Versicherte, wer auf welche Daten in seiner ePA zugreifen darf. Zum Start im Jahr 2021 können die Versicherten allerdings zunächst nur entscheiden, ob sie allen Ärzten die komplette Einsicht in alle ePA-Daten erlauben oder ob sie den Zugriff für Dritte insgesamt verwehren wollen. Ab 2022 ermöglicht die ePA-Technologie, dass die Versicherten für die einzelnen Gesundheitsdaten jeweils individuell regeln können, welcher ihrer Ärzte diese Daten sehen darf oder nicht. Generell gilt: Die Krankenkasse oder der Arbeitgeber erhalten keine Einsicht.

Das muss neuerdings nicht mehr sein – heißt ein Versprechen der Digitalisierung in der Medizin. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden. Die ePA wird kostenlos als App bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Ist sie installiert, wird sie von den Patienten mit genau den medizinischen Daten und Dokumenten befüllt, die diese dort hinterlegen möchten. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einen PIN von der Krankenkasse, um beim nächsten Arztbesuch ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen. Beim ersten Befüllen kann Unterstützung vom Arzt eingefordert werden. Damit Ärzte oder andere Leistungserbringer auf Dokumente innerhalb der ePA zugreifen können und sie einen schnelleren Überblick über den Gesundheitszustand ihres Patienten erhalten, muss der Versicherte ihnen Zugriff erteilen. So wird sichergestellt, dass die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten trotz des Teamworks mit Ärzten und Therapeuten immer beim Patienten liegt. Einmal vergebene Zugriffsrechte können jederzeit widerrufen werden.

Ziel der ePA ist also die umfassende Vernetzung zwischen (Fach-)Ärzten, Apothekern und Patienten. Viele bisher in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Zugleich liegen medizinische Informationen transparent vor und können zukünftig viele Abläufe erleichtern. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.

Patienten als Manager ihrer Gesundheit

Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen. Die Entscheidung und Kontrolle über die elektronische Patientenakte und alle darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegt allein in der Hand des Nutzers: Er kann selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang er die elektronische Patientenakte nutzen möchte, welche Daten in der Akte gespeichert oder auch wieder gelöscht werden sollen und welchem Behandler er seine Daten zur Verfügung stellen will. Per Smartphone oder Tablet kann er auch selbst seine Akte einsehen und Dokumente speichern oder löschen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, neben den erhobenen Befunden auch einen elektronischen Medikationsplan (eMP) oder Notfalldatensatz (NFDM) abzuspeichern. Das ermöglicht eine optimale Versorgung und kann Behandlungsfehler vermeiden helfen. Ab 2022 können noch weitere Unterlagen wie Rezepte, Impfpass oder Mutterpass in der ePA gespeichert werden.

Ärzte und Apotheker können besser beraten

Ziel einer modernen medizinischen Versorgung ist eine Gesundheitsberatung, die den Menschen im Mittelpunkt sieht. Ärzte in Deutschland haben im Schnitt pro Patient nur 7,6 Minuten Zeit. Die Bündelung aller wichtigen Informationen in der ePA ermöglicht dem Arzt einen schnellen Überblick und lässt mehr Zeit für den Dialog mit dem Patienten. Auch Apotheker können mithilfe der ePA besser beraten, wenn Unverträglichkeiten oder Medikationspläne hinterlegt worden sind.

Einführung der ePA in drei Phasen

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) startete ab dem 1. Januar mit einer Testphase zur Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit: die Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der diese Zugang zur elektronischen Krankenakte bekommen. So können Versicherte ihren ePA-Zugang über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich beginnt eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen. Im 2. Quartal werden alle Ärztinnen und Ärzte mit der ePA verbunden. Zum 1.7.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die ePA zu nutzen und zu befüllen. In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1.1.2022 laufen.

Privatpatienten folgen erst 2022

Privat Versicherte werden die elektronische Patientenakte erst zum 1. Januar 2022 nutzen können. Als einen Grund nennt der Verband der Privaten Krankenversicherung, dass die ePA bis dahin mit umfangreicheren Funktionen wie dem elektronischen Rezept, Impfausweis, Mutterpass oder Untersuchungsheft für Kinder ausgestattet sein soll. Zudem können die Versicherten 2022 die Datenschutz-Regeln für ihre elektronische Patientenakte deutlich präziser einstellen und an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

ePA und Datenschutz Grundsätzlich entscheidet der einzelne Versicherte, wer auf welche Daten in seiner ePA zugreifen darf. Zum Start im Jahr 2021 können die Versicherten allerdings zunächst nur entscheiden, ob sie allen Ärzten die komplette Einsicht in alle ePA-Daten erlauben oder ob sie den Zugriff für Dritte insgesamt verwehren wollen. Ab 2022 ermöglicht die ePA-Technologie, dass die Versicherten für die einzelnen Gesundheitsdaten jeweils individuell regeln können, welcher ihrer Ärzte diese Daten sehen darf oder nicht. Generell gilt: Die Krankenkasse oder der Arbeitgeber erhalten keine Einsicht.

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