Pflegeschutzbund e. V.

Urteile und Gesetze

1974 wurde erstmals das Leben der Menschen in Heimen durch ein Gesetz, das Heimgesetz (HeimG) bundeseinheitlich geregelt.

Das Heimgesetz sollte den Bewohnern und Bewohnerinnen in ihrer besonderen Lebenssituation, die durch Pflegebedürftigkeit, Behinderung und dadurch bedingter Hilfeabhängigkeit geprägt ist, Schutz bieten. Dieser Schutz sollte durch staatliche Kontrolle über die Einhaltung der im Gesetz festgelegten Mindestvorgaben für den Betrieb eines Heims gewährleistet werden. So bezogen sich die gesetzlichen Vorgaben etwa auf die Qualifikation der Heimleitung und der Fachkräfte, die Personalausstattung, die baulichen Mindeststandards, aber auch auf zwingende Vorschriften für die Vertragsinhalte.

Das Heimgesetz wies die Besonderheit auf, dass darin sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Fragen geregelt waren. So fand man einerseits zivilrechtliche Vorschriften zum Heimvertrag wie etwa zur Entgelterhöhung oder zur Kündigung. Andererseits enthielt das Gesetz Regelungen wie die Befugnis der Heimaufsicht, Kontrollen durchzuführen, in bestimmten Fällen Anordnungen gegen einen Heimträger auszusprechen oder das Heim sogar zu schließen. Diese Maßnahmen ordnungsrechtlichen Eingriffs waren öffentlich-rechtlicher Natur.

2007 hat die Föderalismusreform zur Aufspaltung der Gesetzgebungskompetenzen geführt in Vertragsrecht und Ordnungsrecht. Das Vertragsrecht ist seither Aufgabe des Bundes. Das Ordnungsrecht ist Aufgabe der einzelnen Länder.

Der Bund hat durch die Schaffung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) 2009 einen großen „Schirm“ geschaffen, der für das gesamte Bundesgebiet den vertragsrechtlichen Teil regelt. Hier finden Sie Einzelheiten zum WBVG.

Die Länder kümmern sich seither um den ordnungsrechtlichen Teil, der die Beratung und Überwachung der Heime betrifft.  Jedes Bundesland musste daher ein eigenes Landesheimgesetz schaffen und eigene entsprechende Verordnungen  erlassen. Die meisten Länder haben dies mittlerweile getan. Hier geht es zur Übersicht der Länder-Heimgesetze.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine umfassende Sammlung relevanter Gesetze auf Bundes- und auf Landesebene sowie eine fortlaufend aktualisierte, umfangreiche Auswahl an relevanten Urteilen.

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