50 Jahre BIVA - 50 Jahre Heimgesetz
In diesem Jahr 2024 ist die BIVA seit 50 Jahren aktiv. Es war ein langer Weg für die anfangs noch kleine Gruppe von Heimbewohnern, die als “IG“ Interessengemeinschaft ihre Arbeit begann – bis zum heutigen BIVA-Pflegeschutzbund, der einzigen bundesweiten Interessenvertretung pflegebetroffener Menschen in Deutschland.
Dank des großen Engagements aller haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte sich der unabhängige und gemeinnützige Verein im Laufe der fünf Jahrzehnte zu einem modernen vielschichtigen zentralen Dienstleister entwickeln. Dessen Beratungs- und Unterstützungs-Angebote passen sich immer auch an die Erfordernisse einer sich wandelnden Gesellschaft und sich verändernder Gesetze an.
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Der Verbraucherschutz, die Forderung nach Lebensqualität in Pflege-Einrichtungen sowie der Schutz vor Pflegemängeln stehen im Vordergrund. Auch rücken die Menschen, die zuhause leben und ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, zunehmend in den Fokus der BIVA. Der Pflege-Notstand und der demografische Wandel machen die Frage nach den Rechten der Heimbewohner und der alten Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, auch zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema.
Die BIVA steht nach wie vor als einzige bundesweite Organisation konsequent auf der Seite der Betroffenen und bringt deren Stimme bei den gesetzgebenden Organen, der öffentlichen Verwaltung, in den Medien, der Wissenschaft, den Pflegeanbieter, den Kostenträgern und der Öffentlichkeit zur Geltung. Der heutige Name „BIVA-Pflegeschutzbund“ ist Programm.
Erfolgreiche Geschichte – im Wandel der Zeit und Politik
Am 2. Oktober 1974 gründeten 11 Bewohner von Altenwohnstiften, Altenheimen und gleichartigen Einrichtungen in Bad Soden/Taunus die „Interessengemeinschaft der darlehensgebenden Bewohner von Altenwohnstiften, Altenwohnheimen und gleichartigen Einrichtungen e.V.“ mit dem Sitz in Bonn-Bad Godesberg. Der Verein wurde am 8. Mai 1975 in das Vereinsregister Bonn eingetragen.
Anlass für die Gründung war der damals fehlende Rechtsschutz vor allem der darlehensgebenden Heimbewohner, die bei Zahlungsunfähigkeit des Heimträgers unter Umständen ihre letzten Ersparnisse verlieren konnten. Bei der Ausarbeitung der Rechtsverordnungen vertrat der Verein erfolgreich die Anliegen der Heimbewohner.
Durch diese ersten Erfolge ermutigt, setzte sich der Verein nun für die Rechte und Interessen der Bewohner aller Arten von Heimen bei den weiteren Gesetzes-Novellierungen und bei der Durchführung des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen ein.
Schon 1975 erweiterte der Verein seinen Aufgabenbereich auf die Wahrnehmung der Interessen aller Heimbewohner. Der Name wurde mehrfach geändert in „Interessengemeinschaft der Bewohner von Altenwohnstiften, Altenwohnheimen und gleichartigen Einrichtungen e.V.“, in „Interessengemeinschaft (Schutzgemeinschaft) der Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen und gleichartigen Einrichtungen e.V.“ und schließlich 1991 in „Bundesinteressenvertretung der Altenheimbewohner e.V.“, abgekürzt BIVA.
Die durch die Heimgesetznovelle im Jahr 2000 eingetretenen Veränderungen in Bezug auf den Kreis der Mitglieder im Heimbeirat, seine erweiterten Mitwirkungsrechte, aber auch die inzwischen eingetretene Weiterentwicklung von Wohnformen für Seniorinnen und Senioren, machten eine Anpassung der Satzung der BIVA an die neue Sach- und Rechtslage notwendig, sodass sich die BIVA im August 2003 erweiterte Aufgaben gab und dies auch in einem neuen Namen zum Ausdruck brachte. Sie nannte sich nunmehr „Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen (BIVA) e.V.“
Die rapiden Veränderungen in den Wohnformen im Alter, die Verlagerung der Zuständigkeiten für das Heimgesetz durch die Föderalismusreform 2007 vom Bund auf die Länder, die Diskussion um die Leistungen und die Finanzierung der Pflegeversicherung und die damit verbundene „Ambulantisierung“ der Pflege hat erneut eine Anpassung der Satzung der BIVA an die neue Sach- und Rechtslage notwendig gemacht. Die BIVA hat sich erweiterte Aufgaben gegeben und dies auch in ihrem Namen „Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungseinrichtungen im Alter und bei Behinderung e.V.“ zum Ausdruck gebracht.
Ein wichtiges Einzelprojekt der BIVA war das Online-Portal www.heimverzeichnis.de, das 2009 ans Netz ging. Mehr als 2.900 Häuser bieten auf der Website umfassende Informationen zu ihren Angeboten, um die 1.550 davon sind aktuell mit dem Grünen Haken® gekennzeichnet, dem bundesweit einzigen Qualitätssiegel für Lebensqualität im Alter und Verbraucherfreundlichkeit. Das Siegel wurde bis 2012 von der BIVA verliehen, solange das Projekt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert wurde.
Seit Mai 2012 steht das Heimverzeichnis als gemeinnützige GmbH rechtlich und wirtschaftlich auf eigenen Füßen. Die BIVA hat auf die Qualität der Daten und die Zertifizierung mit dem Grünen Haken keinen Einfluss mehr.
Anfang 2014 gab es eine Zäsur in der Geschichte der BIVA. Mehr als 30 Jahre war Katrin Markus die Geschäftsführerin und das Gesicht der BIVA. Aus Altersgründen trat sie von diesem Amt zurück. Die Aufgabe der Geschäftsführung wird seither vom Vorstandsvorsitzenden Dr. Manfred Stegger übernommen. Die juristischen Themen werden unter der Leitung von Ulrike Kempchen betreut. Seit Dezember 2020 hat Frauke von Hagen die Aufgabe der Geschäftsführung hauptamtlich übernommen.
Seit 2016 hat der BIVA-Pflegeschutzbund das Verbandsklagerecht und kann somit Pflegebedürftige bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze unterstützen, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen. In der Vergangenheit scheiterte das Einfordern der Rechte oftmals daran, dass die Betroffenen aus Angst vor Repressalien vor einer Auseinandersetzung zurückschreckten.
Besondere Bedeutung kam der BIVA während der Corona-Pandemie zu, als sie unablässig vor den Auswirkungen von sozialer Isolation und Vereinsamung warnte und die Einhaltung geltender Verordnungen einforderte.
Das Engagement im Rahmen der Länder-Gesetzgebung führte inzwischen in vielen Bundesländern (zum Beispiel in Bremen oder NRW) zur deutlichen Stärkung der Bewohnerrechte. Hier wurde in bestimmten Bereichen das „Mitwirkungsrecht“ durch das weitergehende der „Mitbestimmung“ ersetzt.



