
Der BIVA-Pflegeschutzbund hilft seinen Mitgliedern auch beim Gang vor Gericht, wenn es darum geht, grundsätzliche Sachverhalte zu klären.
So auch im Juli 2021, als es darum ging, dass ein Pflegeheimbetreiber keine Gebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim verlangen darf. In einem wegweisenden Urteil gab der Bundesgerichtshof (BGH) dem von der BIVA unterstützen Kläger vollumfänglich Recht.



