Pflegeschutzbund e. V.

2003 Broschüre „Der Heimbeirat“

Titel Heimbeiratsbroschüre2003 hat die BIVA für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine vielbeachtete Broschüre über den Heimbeirat erstellt, in dem umfassend und verständlich über Rechte, Pflichten, Regelungen, Kosten usw. dieses entscheidenden Mitwirkungsgremiums in Pflegeeinrichtungen aufgeklärt wird.

Die Aufklärung von Heimbeiräten über ihre Rechte war von Beginn an eines der Kernthemen der BIVA. Heute betreibt die BIVA erfolgreich ihre „BIVA-Akademie“, die Einrichtungen Inhouse-Schulungen für ihre Beiratsmitglieder und Unterstützer anbietet. So sorgt die BIVA dafür, dass das wichtige Wissen um die Mitwirkung direkt zu den Betroffenen gelangt.

Seitdem haben sich durch die Föderalismusreform die gesetzlichen Grundlagen der Beiratsarbeit grundlegende verändert. Eine aktuelle Broschüre zu diesem Thema hat die BIVA im Januar 2016 herausgegeben. „Mitwirkung im Heim“ kann man in unserem Shop bestellen oder kostenfrei herunterladen.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungs­verfügung Das Wichtigste in Kürze Betreuungsverfügungen sind weniger bekannt als Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. In einer Betreuungsverfügung benennt man Person(en), die im Falle einer Betruung

Weiterlesen

Vorsicht bei Schenkungen!

Veranlasst ein Betreuer eine Schenkung im Namen seiner betreuten Person, ist dies nur in begrenztem Umfang gestattet. Das Landgericht Kassel hat festgestellt, dass die umfassende

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de