Pflegeschutzbund e. V.

2002 Erneute Änderung von Heimgesetz und Mitwirkungsverordnung

Das dritte Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes sowie das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege aus dem Jahr 2002 brachte deutliche Verbesserungen in Bezug auf die Rechtsstellung und den Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Nicht zuletzt der Interessenvertretung BIVA ist es zu verdanken, dass wirklich tiefgreifende Veränderungen durchgesetzt wurden. Heimbeiräte haben demnach:

  •  Mitwirkungskompetenzen in allen den Heimbetrieb betreffenden Bereichen.
  • Sie haben das Recht, Einsicht in die Kalkulationen der Heimträger zu nehmen.
  • Sie sind an den Leistungs- Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen zu beteiligen.
  • Die Heimaufsicht kann unangemeldet zu Kontrollen erscheinen und Mängel sanktionieren. Sie hat erweiterte Kompetenzen erhalten, was die Wirksamkeit nachhaltig unterstützt.

 So wurde der Name im Jahr 2002 auch aufgrund dieser Veränderungen nach der Heimgesetznovelle geändert, das eine Anpassung der Satzung an die neue Sach- und Rechtslage und erweiterte Aufgaben notwendig machte. Zum Ausdruck gebracht wurde dies in dem neuen Namen „Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen e.V.“

 Ein wesentlicher Verdienst der BIVA war die Heimmitwirkungsverordnung von 2002. Diese galt bis zum Eintreten der Föderalismusreform bundesweit und gilt noch heute in den Bundesländern weiter, die noch keine eigenen Durchführungs- bzw. Ausführungsverordnungen zur Mitwirkung erlassen haben. Schwerpunkt der BIVA war dabei, den Heimbeirat auch bei Kostenfragen einzubeziehen und dass, falls die Bewohner es selbst nicht können, auch Externe in den Beirat gewählt werden können.

Die Mitwirkungsverordnung  und alle anderen relevanten Gesetze und Verordnungen finden Sie in unserer Rubrik „Gesetze“.

Das könnte Sie auch interessieren

Rechtssicherheit spenden

Jetzt spenden und Pflegebetroffenen Rechtssicherheit geben! Bitte spenden Sie, damit der BIVA-Pflegeschutzbund auch weiterhin eine Rechtsdurchsetzung für alle pflegebetroffenen Menschen leisten kann. Tragen Sie dazu

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de