Pflegeschutzbund e. V.

1995 Informationen und Beratung zur Pflegeversicherung

Anfang der Neunziger Jahre wurde die Pflegeversicherung konzipiert. Dieser bedeutende Einschnitt im Pflegebereich bedurfte vor dem Inkrafttreten im Jahr 1995 jahrzehntelanger Vorbereitung. Die BIVA half dabei mit, indem sie eine Arbeitsgruppe gründete, die, neben anderen Interessenvertretern, Vorschläge für eine Konzeption erarbeitete.

Nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung war es insbesondere die BIVA, die die Bewohner von Wohneinrichtungen über ihr Recht auf Leistungen informierte. In einem Merkblatt waren die grundsätzlichen Informationen zusammengefasst.

Im Jahr 1996 wurde die Fachtagung zum Inkrafttreten der Pflegeversicherung für Fragen um die Leistungen bei stationärer Pflege ausgerichtet. Eine spezielle BIVA-Infobroschüre klärte über das Gesetz auf.

1995 gelang es zudem, auch die Kurzzeitpflege unter den Schutz des Heimgesetzes zu stellen. Bis dahin galt für diese Versorgungsform das Heimgesetz nicht. Die Mindestanforderungen wurden durch eigene Rechtsverordnungen geregelt.

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