1991 erfolgte die Namensänderung von „Interessengemeinschaft“ zu „BIVA“ als Abkürzung für „Bundesinteressenvertretung der Altenheimbewohner e.V.“, womit auch im Namen zum Ausdruck kam, dass die kleine Interessengemeinschaft gewachsen war und die Interessen einer breiteren Gruppe vertrat. Seitdem wurde der Name zwar immer wieder an wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen im Pflege- und Seniorenbereich angepasst, das Akronym BIVA hat jedoch seit 1991 Bestand und sichert den Wiedererkennungswert.
Pflege-WG: Keine Übertragung des Anspruchs gegen Sozialhilfeträger nach Tod des Bewohners
In Pflegewohngemeinschaften findet dann keine Übertragung des Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger nach dem Tod des Leistungsbeziehers (Bewohners) statt, wenn es sich nicht um eine Einrichtung



