Pflegeschutzbund e. V.

1984 Heimbeiratsschulungen und ein neues Merkblatt

Im März 1984 erarbeitete die Interessengemeinschaft ein Merkblatt, das Heimbeiräten zur Ermittlung und Abänderung von Entgelten in Altenheimen als Hilfestellung diente. Darüber hinaus wurden Änderungen der Heimmitwirkungsverordnung den gesetzgebenden Gremien zugestellt. Ziel war es, Heimbeiräte zu sachkundigen und zu gleichberechtigten Partnern der Heimträger zu machen, um die Rechte der Heimbewohner einzufordern und zu erweitern.

Heute betreibt die BIVA erfolgreich ihre „BIVA-Akademie“, die Einrichtungen Inhouse-Schulungen für ihre Beiratsmitglieder und Unterstützer anbietet. So sorgt die BIVA dafür, dass das wichtige Wissen um die Mitwirkung direkt zu den Betroffenen gelangt.

Das könnte Sie auch interessieren

Kampagne Pflege-Rechte

Baden-Württemberg: Schutz & Mitwirkung in der Pflege in Gefahr Die Pläne in Kürze In Baden-Württemberg sind tiefgreifende Reformen in der Pflege geplant, die nicht im

Weiterlesen

pflegeheim

( Bewertungen) Kontakt Erfahrungen Probleme & Beschwerden Services Kontakt Angaben nicht korrekt? Hier Datenfehler melden! Übersicht Kontakt Probleme & Beschwerden Services Erfahrungen Verbraucherrechte Pflege besteht

Weiterlesen

Die Zukunft der Beiratsarbeit

Die Zukunft der Beiratsarbeit Beiratsarbeit steht immer wieder in der Kritik: zu formal, zu aufwendig, nicht alltagstauglich – gerade bei hohem Pflegebedarf oder kognitiven Einschränkungen

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de