1980 wurde Frau Rechtsanwältin Katrin Markus Geschäftsführerin der BIVA. Sie verfolgte in Zusammenarbeit mit dem Vorstand insbesondere die Ausweitung der Kontakte zu den zuständigen Bundes- und Landesministerien. Frau Markus leitete die Geschäfte der BIVA über 30 Jahr
e lang sehr erfolgreich.
Pflege-WG: Keine Übertragung des Anspruchs gegen Sozialhilfeträger nach Tod des Bewohners
In Pflegewohngemeinschaften findet dann keine Übertragung des Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger nach dem Tod des Leistungsbeziehers (Bewohners) statt, wenn es sich nicht um eine Einrichtung



