BIVA-Informationen Ausgabe 01-2020
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
Generalistische Pflegeausbildung ab 2020: Das ändert sich | Wer kann eine Vertrauensperson im Heimbeirat sein? | Vor zehn Jahren erfolgreich gegen Hausverbot gewehrt – und
MDK-Reformgesetz – Medizinischer Dienst soll transparenter werden | BIVA-Position zum MDK-Reformgesetz | Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich nachrangig | Anspruch auf Sozialhilfe auch in nicht

Unterstützung im Umgang mit Hör-, Sehhilfen und Prothesen gehört zur Pflege | Beeinträchtigte Wahrnehmung: Beiräte können Teilhabe verbessern | Zwei Urteile des Bundessozialgerichts stärken Bewohnerrechte
Pflegeberatungslandschaft in Deutschland: Ein Überblick | Wie können Beiräte die Qualität in der Betreuung fördern? | Medizinische Behandlungspflege zahlt je nach Sachlage die Krankenkasse
Leiharbeit in der Altenpflege | Kündigung durch das Pflegeheim | Ärzte dürfen eine Selbsttötung begleiten
BIVA-Fachtagung Verbraucherschutz | Verbraucherschutz in der Pflege | Wer darf die Medikation im Pflegeheim bestimmen? | Bestellung eines vom Betroffenen gewünschten Betreuuers
Neuer Qualitätsprüfungen – Das ändert sich | Mittelbare Qualitätskontrolle durch die Bewohnervertretung | BGH-Urteile zu lebenserhaltenden Maßnahmen
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
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