Pflegeschutzbund e. V.

Was macht ein Beirat?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beirat einer Einrichtung ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bewohnerschaft
  • Das Gremium hat unterschiedliche Namen je nach Bundesland
  • Beiräte haben gesetzlich festgeschriebene Mitwirkungsrechte und werden für zwei Jahre gewählt
  • Beschlüsse werden in Beiratssitzungen gefasst

Der Beirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen Einrichtungsleitung und Bewohnerschaft. Er ist bei allen Entscheidungen einzuschalten, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht.

Die jeweiligen Landesheimgesetze regeln die Mitwirkungsaufgaben explizit für jedes Land. In einzelnen Bundesländern gibt es zudem Mitbestimmungsbereiche. Die Überschneidungen von Land zu Land sind jedoch hoch. Die nachfolgende Auflistung hat daher allgemeinen Charakter. Die Spezifika der einzelnen Länder finden Sie in der Rubrik „Länderheimgesetze“.

Damit der Beirat seine Aufgabe wirksam wahrnehmen kann, muss er mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ständig Verbindung halten. Dies kann z. B. in einer regelmäßig abzuhaltenden Sprechstunde erfolgen. Das Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich mindestens einmal abzuhaltende Bewohnerversammlung.

Bei welchen Entscheidungen wirkt der Beirat mit?

Der Beirat hat ein Recht, in folgenden Angelegenheiten mitzuwirken:

  1. Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohnerinnen und Bewohner und der Hausordnungen
  2. Maßnahmen zur Unfallverhütung
  3. Änderung der Entgelte
  4. Planung und Durchführung von Veranstaltungen
  5. Alltags- und Freizeitgestaltung
  6. Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  7. Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Einrichtungsbetriebes
  8. Zusammenschluss mit einer anderen Einrichtung
  9. Änderung der Art und des Zwecks der Einrichtung oder seiner Teile
  10. Umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen
  11. Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität
  12. Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern

Der Beirat kann bei der Einrichtungsleitung Anträge stellen, um eine Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erreichen. Zudem nimmt er Anregungen oder Beschwerden entgegen und trägt sie der Einrichtungsleitung vor.

Wie übt der Beirat seine Tätigkeit aus?

Der Beirat kommt regelmäßig zu Beiratssitzungen zusammen. Die Mitglieder wählen zunächst mit einfacher Mehrheit die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Den Vorsitz soll immer eine Bewohnerin oder ein Bewohner innehaben.

Die bzw. der Vorsitzende beruft die Sitzung ein. Eine Sitzung muss anberaumt und ein beantragter Beratungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn mindestens ein Viertel der Beiratsmitglieder dies verlangt.

Der Vorsitzende vertritt die Beschlüsse des Beirats gegenüber der Einrichtungsleitung. Er ist weisungsgebunden.

Zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Beirat Arbeitsgruppen bilden.

Broschüre Mitwirkung im Heim

Ausführliche Informationen zur Beiratsarbeit finden Sie in unseren Broschüren: "Mitwirkung im Heim" bietet grundlegende und allgemeingültige Informationen für "Bewohnervertretungen. Mitwirken und Mitbestimmen in NRW" zieht auch die Besonderheiten des Bundeslandes mit in Betracht. Beide Publikationen können kostenlos heruntergeladen oder gegen eine Produktionskostenpauschale bestellt werden.

BIVA-Publikationen
Beiratsschulung 1

Beiratsschulungen

In den letzten 10 Jahren hat der BIVA-Pflegeschutzbund hunderte Bewohnervertretungen in ganz Deutschland geschult - in Einzelschulungen in der Einrichtung, größeren Informationsveranstaltungen oder als Online-Schulungen.

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