Pflegeschutzbund e. V.

Wenn die Wäsche verschwindet

Ein leerer, hellgrüner WäschekorbTäglich fallen Unmengen von Wäsche im Heim an, die gereinigt werden müssen. Die Mehrheit der Einrichtungen wäscht deshalb gar nicht mehr selbst, sondern hat die Wäschereinigung an Dritte vergeben. Dass bei dieser täglichen Versorgung von Tonnen von Wäsche auch mal ein Wäschestück verloren gehen kann, obwohl es klar gekennzeichnet ist, ist nachvollziehbar. Für den Einzelnen ist dies natürlich unangenehm. Wie soll man in diesem Fall vorgehen? Wenden Sie sich zunächst an die in Ihrem Haus zuständige Stelle und lassen Sie sich nicht an die Reinigungsfirma verweisen. Da Sie selbst in keinerlei Beziehung zu der Reinigungsfirma stehen, haben Sie auch nicht die Möglichkeit, entsprechende Ansprüche direkt geltend zu machen. Sie geben Ihre Wäsche ja lediglich an den dafür vorgesehenen Sammelplatz in Ihrer Einrichtung. Demnach hat sich die Einrichtung als Vertragspartner der Reinigungsfirma um die Angelegenheit zu kümmern. Regelmäßig wird bei der Regulierung entsprechender Vorgänge zwischen den Vertragspartnern ohnehin die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen. Sie müssen jedoch bei der Schadensregulierung mithelfen, indem Sie Angaben zu dem Wäschestück, Wert und Alter machen. Ersetzt wird in der Regel lediglich ein Zeitwert. Es bietet sich daher an, regelmäßig eine Inventarliste zu führen und zu aktualisieren. Hier tragen Sie Ihre Kleidungsstücke ein sowie das Anschaffungsdatum und den Preis. Bei Neuanschaffungen sollte der Kaufbeleg dazu geheftet werden. Auf diese Weise können Sie zwar nicht verhindern, dass Wäsche verloren geht, Sie haben aber alle Angaben für einen Ersatz parat.

Abbildung: kalhh / pixabay.com

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