Momentan wird alles dafür getan, dass zum Ende des Corona-Jahres ein möglichst normales Weihnachtsfest stattfinden kann. Doch wie lässt sich dies im Pflegeheim erreichen? Wie wird die Besuchssituation dort zu Weihnachten aussehen? Momentan herrscht eine Art „neue Normalität“ in Pflegeheimen, die Besuche von Angehörigen und Freunden in der Regel zulässt. Aber bei nach wie vor hohen Infektionszahlen im gesamten Bundesgebiet haben einzelne Heimleitungen wieder mit Schließungen reagiert, obwohl die Bundesregierung genau das verhindern wollte. Hier ist nun zu befürchten, dass dies auch an den kommenden Feiertagen passieren könnte. Die BIVA-Rechtsberatung hat einige Tipps, wie es mit dem Weihnachtsbesuch bei Angehörigen im Pflegeheim klappen kann.
Besuche im Pflegeheim müssen auch in den kommenden Wochen möglich sein, wenn kein akutes Infektionsgeschehen vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtungsleitungen auf der einen und die Besuchenden auf der anderen Seite kreativ und flexibel planen. Es ist sicherlich notwendig, dass Angehörige sich im Vorfeld einigen, wer wann einen Besuch machen möchte, denn gemeinsame Besuche mehrerer Haushalte am Heiligen Abend wie sonst üblich werden dieses Jahr ausfallen müssen. Stattdessen kann man einzelne Besuche über die Feiertage verteilt einplanen. Gleichzeitig ist es notwendig, dass die Einrichtungen Besuchskonzepte entwickeln, die möglichst viele Besuche über Weihnachten und den Jahreswechsel zulassen. Dazu ist eine genaue Planung von Besuchsfenstern und auch der personellen Besetzung notwendig, denn vom Pflegepersonal kann man nach den arbeitsreichen Monaten sicher keine Überstunden an den Feiertagen verlangen. Ggf. könnte zusätzliches Personal für die Besuchsbegleitung eingestellt und durch den Pflege-Rettungsschirm finanziert werden. Auch die Beschaffung von Corona-Schnelltests wäre hilfreich.
Grundsätzlich ist es auch denkbar, den Angehörigen aus dem Pflegeheim zu einem Besuch nach Hause zu holen. Hier muss der Einzelfall betrachtet werden: Wenn es keine Quarantäneanordnung gibt, spricht rechtlich nichts dagegen. Voraussetzung ist natürlich, dass im häuslichen Umfeld die Kontakte reduziert und Corona-Schutzmaßnahmen beachtet werden. Verantwortungsvoller Umgang und Verhältnismäßigkeit sind auch hier die Parole.
Hat die Einrichtung, in der der Angehörige wohnt, ein Besuchsverbot ausgesprochen, sollte man zuerst einmal nachforschen, ob es tatsächlich ein aktuelles Infektionsgeschehen oder eine behördliche Anordnung gibt. Ist dies nicht der Fall, hat die Einrichtung keine Ermächtigungsgrundlage für eine Schließung. Führt ein erneutes Gespräch mit der Heimleitung nicht zum Erfolg, sollte man eine Aufsichtsbehörde, also die Heimaufsicht oder das Gesundheitsamt kontaktieren. Wenn auch das nicht hilft, gibt es noch die Möglichkeit der Klage.
Auch wenn der Angehörige im Pflegeheim an Corona erkrankt ist und isoliert wurde, sollte ein Besuch unter Schutzmaßnahmen möglich sein. Ebenso muss man sich als Nahestehender vergewissern können, dass die ärztliche Versorgung gewährleistet ist und der Betroffene bei Bedarf in ein Krankenhaus verlegt wird. Beides kann ggf. auch gerichtlich eingefordert werden.