Wenn ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich in eine gesundheitlich kritische Situation gerät, welche die Entscheidungsfähigkeit aushebelt, müssen Dritte im Sinne des Betroffenen handeln. Tritt solch ein Fall ein, ist es für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits eine Bevollmächtigung oder Betreuungsverfügung vorliegt. Denn diese regelt, wer für die betroffene Person Entscheidungen treffen darf.
Trotz umfassender Aufklärungsarbeit kommt es aber immer wieder vor, dass Menschen versäumen, sich frühzeitig um eine Bevollmächtigung oder Betreuungsverfügung zu kümmern. Die Angehörigen stehen dann im Ernstfall hilflos da und haben zunächst keine Handhabe, denn die Angehörigenstellung alleine ermächtigt nicht dazu, für eine andere Person Entscheidungen zu treffen. Den Angehörigen ist in diesem Fall dringend anzuraten, die Betreuung bei Gericht zu beantragen. Meist ist dies problemlos möglich. Wenn das Gericht zögert und gleichzeitig Situationen bevorstehen, die unmittelbare Entscheidungen erfordern, kann es auch sinnvoll sein, im Rahmen eines Eilverfahrens vorzugehen.
Schwierigkeiten kann es jedoch dann geben, wenn mehrere Personen Betreuer werden wollen, wenn nicht dargelegt werden kann, dass der bzw. die Betroffene tatsächlich nicht mehr entscheidungsfähig ist oder wenn plötzlich die Bevollmächtigung eines oder einer Dritten auftaucht, von der niemand etwas gewusst hat. Diese kann nämlich, wenn an der Echtheit kein Zweifel besteht, nicht ohne Weiteres ausgehebelt oder gegen eine Betreuerbestellung ausgetauscht werden.
Das Thema „Vollmacht / Betreuungsverfügung“ sollte daher unbedingt frühzeitig und sorgfältig bedacht werden. Ist eine Vollmacht ausgestellt, so bietet es sich an, diese notariell beglaubigen oder beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen zu lassen, auch wenn dies nicht zwingend notwendig ist. Das Justizministerium bietet auf seiner Seite dazu Vorlagen an. Auf unserer Homepage finden Sie unter „BIVA-Akademie“ – „Publikationen“ die überarbeitete Version unserer Vorsorgebroschüre „Selbstbestimmt Vorsorge treffen“ mit Hinweisen zu dem Thema.