Pflegeschutzbund e. V.

Muss man das Abstellen von Hilfsmitteln im Zimmer dulden?

Besondere Hilfsmittel, etwa eine Aufstehhilfe, sind sinnvoll für die Mobilität. Wird dieses Hilfsmittel jedoch nur ab und zu bei anderen Bewohner:innen benötigt, wird es gelegentlich in geräumigen Zimmern „geparkt“. Betroffene Bewohner:innen müssen nicht dulden, dass das Gerät ständig in ihrem Zimmer abgestellt wird.

So erging es einer Bewohnerin aus dem norddeutschen Raum. Sie hatte einen im Verhältnis zu anderen Bewohnerzimmern großen Raum und die Einrichtung verfügt nicht über Abstellräume. So wurde das Hilfsmittel kurzerhand mit der Begründung in ihrem Zimmer abgestellt, irgendwo müsse es ja stehen, der Gang sei zu schmal. Dagegen hat sich die Bewohnerin, die sich in ihren Räumlichkeiten sehr eingeengt fühlte, erfolgreich wehren können. Unter Hinweis auf ihr Hausrecht in ihrem Zimmer hat sie das Abstellen des Hilfsmittels abgelehnt. Auch in ihrem Wohn- und Betreuungsvertrag war keinerlei entsprechende Regelung zu finden, die sie dazu verpflichtet hätte. Darüber hinaus ist nicht nachzuvollziehen, weshalb diese Nutzerin im Gegensatz zu den anderen Nutzern des Hilfsmittels benachteiligt werden sollte. Weiterhin wurde sie in der Durchführungsverordnung zum Landesheimgesetz zu den baulichen Anforderungen fündig. Hier ist geregelt, dass stationäre Einrichtungen ausreichend Abstell- und Funktionsräume vorhalten müssen. Diese fehlten hier offensichtlich, was aber nicht zum Nachteil der Bewohner:innen gereichen darf.

Das könnte Sie auch interessieren

Pflege-WG – Chancen und Probleme

Pflege-WG – Chancen und Probleme Pflege-Wohngemeinschaften befinden sich im Aufwind. Sie sind das „Zukunftsmodell“. Sie sind politisch gewollt und werden gefördert. Man verspricht sich davon

Weiterlesen

10 Jahre Föderalismusreform

Zum 01.09.2006 wurde in Deutschland eine umfassende Föderalismusreform durchgeführt, die eine der umfangreichsten Grundgesetzänderungen seit Bestehen der Bundesrepublik nach sich zog. Die damals regierende Große

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de