Pflegeschutzbund e. V.

MRSA-Keime im Pflegeheim

Wie muss das Pflegepersonal korrekt vorgehen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, wenn in einer Einrichtung eine Keimbelastung auftritt? Diese Frage erreicht unsere Beratungsabteilung immer wieder. Gerade wenn ältere pflegebedürftige Menschen aus dem Krankenhaus kommen, wird nicht selten eine Belastung mit MRSA-Keimen (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) festgestellt. Eine häufige Reaktion ist die totale Isolation der betroffenen Person unter erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität, um weitere Infektionen zu verhindern. In der Beratung erfahren wir immer wieder, dass Betroffene ihr Zimmer nicht verlassen dürfen, keine soziale Betreuung mehr erhalten bis hin zu einem Fall, in dem eine Betroffene nicht einmal mehr mit dem Lifter aus dem Bett geholt wurde, weil das Gerät dann mit Keimen belastet sei. Eine Aktivierung und ein Transfer durch zwei Kräfte statt des Liftereinsatzes konnte mangels Personal nicht durchgeführt werden, so dass die Dame eben mehrere Wochen im Bett bleiben musste und nicht mehr herausgeholt wurde.

Selbstverständlich muss eine Einrichtung zum Schutz von Bewohnerschaft und Personal Maßnahmen ergreifen, um eine Keimübertragung zu verhindern. Dies bedingt aber keine vollständige persönliche und gesellschaftliche Isolation der betroffenen Personen. Es reicht aus, wenn man bestimmte Hygieneanforderungen erfüllt. Hauptübertragungsquelle ist der direkte pflegerische Kontakt, z.B. beim Waschen oder der Wundversorgung. Daher gehört zu einer sinnvollen pflegerischen Versorgung, dass die betroffene Person mit Schutzkleidung gepflegt und versorgt wird. Diese ist nach dem Einsatz abzulegen, damit keine anderen Bewohner:innen mit ihr in Berührung kommen. Zimmer und Sanitäranlagen müssen täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert werden. Hat die betroffene Person keinen Katheter, keine Drainage, nässende Wunden oder keine chronische Lungenerkrankung, die jeweils als Infektionsquellen betrachtet werden müssen, muss man sie dagegen nicht von sozialen Aktivitäten ausschließen. Hier gilt es, die Würde des Einzelnen sowie eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bewahren.

Hier finden Sie nähere Informationen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

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