Pflegeschutzbund e. V.

Hitzeschutz im Pflegeheim: Wenn das Zimmer zur Belastungsprobe wird

thermometer pixabay geraltIn unserer Beratungspraxis sind zahlreiche Meldungen eingegangen, wonach die Temperaturen in den Zimmern von Pflegeeinrichtungen über längere Zeit sehr hoch – zu hoch – waren. Zugleich wurde berichtet, dass vorhandene Hitzeschutzkonzepte gar nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden.

Ein Fall aus unserer Beratung verdeutlicht die Problematik:

Angehörige wandten sich an uns, weil der Bewohner eines Pflegeheims während einer längeren Hitzeperiode über stark aufgeheizte Räume und zu warme Kleidung klagte. Insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden sei es im Zimmer kaum noch auszuhalten gewesen. Die Fenster konnten wegen der starken Sonneneinstrahlung nicht dauerhaft geöffnet werden; eine wirksame Verschattung fehlte. Auch andere Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung waren nach Angaben der Angehörigen von vergleichbaren Zuständen betroffen.

Die Angehörigen hatten sich zunächst an die Einrichtung gewandt und um Abhilfe gebeten. Die Reaktion des Einrichtungsleiters war bemerkenswert. Auf die Beschwerde reagierte er sinngemäß mit:

„So schlimm kann es ja nicht gewesen sein, Ihr Ehemann lebt schließlich noch.“

Eine solche Aussage ist nicht nur menschlich unangemessen, sie verkennt auch den präventiven Charakter des Hitzeschutzes. Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine Bewohnerin oder ein Bewohner eine Hitzeperiode gerade noch ohne nachweisbaren schweren Gesundheitsschaden überstanden hat. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Einrichtung die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um eine gesundheitliche Gefährdung überhaupt zu verhindern.

Eine kurzfristige und spürbare Verbesserung blieb jedenfalls aus.

Hitzeschutz ist Teil des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner

Gerade in Pflegeeinrichtungen kommt dem Hitzeschutz eine besondere Bedeutung zu. Ältere Menschen können Hitze häufig schlechter ausgleichen als jüngere Personen. Hinzu kommen individuelle gesundheitliche Einschränkungen und die Einnahme von Medikamenten, die die Fähigkeit des Körpers zur Temperaturregulation beeinflussen können.

Hitzeschutz darf deshalb nicht darauf reduziert werden, den Bewohnerinnen und Bewohnern bei Bedarf ein Getränk anzubieten. Vielmehr ist ein abgestimmtes Vorgehen erforderlich, das sowohl bauliche und organisatorische Maßnahmen als auch die individuelle Situation der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • ausreichende Verschattung von Zimmern und Gemeinschaftsräumen
  • regelmäßige Kontrolle der Raumtemperaturen
  • ausreichende Flüssigkeitszufuhr
  • angepasste Tagesabläufe und Beschäftigungsangebote
  • die Verlegung von Aktivitäten in kühlere Räume oder Tageszeiten
  • besondere Aufmerksamkeit für besonders gefährdete Bewohnerinnen und Bewohner
  • klare Zuständigkeiten und Handlungsanweisungen für das Personal

 

Es reicht nicht aus, ein Hitzeschutzkonzept auf dem Papier vorweisen zu können. Maßgeblich ist dessen Umsetzung.

Wenn das Konzept nur auf dem Papier besteht

Genau darin liegt ein wiederkehrendes Problem, von dem uns Ratsuchende berichteten: Einrichtungen verfügen teilweise über allgemeine Vorgaben zum Umgang mit Hitze, während Bewohnerinnen und Bewohner gleichzeitig über unerträglich hohe Temperaturen in ihren Zimmern klagen.

Ein Hitzeschutzkonzept entfaltet seinen Nutzen erst dann, wenn es im Alltag bekannt ist, Zuständigkeiten festgelegt sind und die vorgesehenen Maßnahmen auch tatsächlich ergriffen werden. Dazu gehört insbesondere, dass Beschwerden über hohe Temperaturen ernst genommen, dokumentiert und zeitnah bearbeitet werden.

Für Angehörige und Bewohnerinnen und Bewohner kann es daher sinnvoll sein, konkrete Beobachtungen festzuhalten: Wie hoch ist die Raumtemperatur? Zu welchen Tageszeiten tritt die Belastung besonders auf? Welche Maßnahmen wurden von der Einrichtung ergriffen? Wurde auf Beschwerden reagiert? Und welche Veränderungen sind anschließend tatsächlich eingetreten?

Was Betroffene und Angehörige tun können

Werden während einer Hitzeperiode dauerhaft sehr hohe Temperaturen in einem Pflegeheim festgestellt, sollte zunächst das Gespräch mit der Einrichtung gesucht werden. Dabei sollte möglichst konkret benannt werden, welche Situation besteht und welche Abhilfe erwartet wird.

Bleibt eine angemessene Reaktion aus, kommen je nach Einzelfall weitere Schritte in Betracht. Dazu kann insbesondere die Einschaltung der zuständigen Heimaufsichtsbehörde gehören. Auch die Pflegekasse kann ein geeigneter Ansprechpartner sein.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob neben einem Anspruch auf Abhilfe weitere rechtliche Ansprüche bestehen. Hierzu kann insbesondere auch das Kürzungsrecht nach § 10 WBVG gehören.

Hitzeschutz muss praktisch funktionieren

Die zahlreichen Rückmeldungen aus der Beratungspraxis zeigen: Hohe Temperaturen in Pflegeheimen sind kein nebensächliches Problem. Für besonders verletzliche Menschen können sie eine erhebliche gesundheitliche Belastung darstellen.

Die uns zugetragene Äußerung des Einrichtungsleiters verdeutlicht zudem ein grundsätzliches Problem: Hitzeschutz darf nicht erst dann einsetzen, wenn ein Mensch bereits zu Schaden gekommen ist. Prävention bedeutet, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Deshalb reicht es nicht aus, Hitzeschutz lediglich als Konzept vorzuhalten. Entscheidend ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen bei hohen Temperaturen rechtzeitig greifen und die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.

Unser Appell an Pflegeeinrichtungen lautet daher: Hitzeschutz muss vorbereitet, verbindlich organisiert und im Alltag umgesetzt werden. Und für Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige gilt: Beschwerden über extreme Hitze sollten ernst genommen und nicht als unvermeidbare Begleiterscheinung des Sommers abgetan werden.

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