Pflegeschutzbund e. V.

Gegendarstellung: Widerruf zu dem Beitrag „Pflegenoten: Im Einzelfall doch aussagekräftig“

In der Rubrik „Aus unserer Beratungsarbeit“ haben wir am 19. Januar 2015 unter der Überschrift „Pflegenoten: Im Einzelfall doch aussagekräftig“ über den Betreiber des ProCurand-Seniorenwohnparks in Zossen dargestellt, dass diesem aufgrund der Verabreichung abgelaufenen Insulins an den Bewohner Herrn B. ein Bußgeld von 10.000 € auferlegt wurde.

Diese Darstellung widerrufen wir hiermit als unwahr und stellen wie folgt richtig:
Dem Betreiber des ProCurand-Seniorenwohnparks in Zossen wurde bis zum heutigen Tage weder von der örtlichen zuständigen Heimaufsicht, noch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder von einer anderen Stelle im Zusammenhang mit den in dem streitgegenständlichen Beitrag geschilderten Vorfällen ein Bußgeld in Höhe von EUR 10.000,00 oder in einer anderen Höhe auferlegt. Die durch unsere Darstellung hervorgerufene Sichtweise, dass dieser gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen hat, ist haltlos.

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