Nein! Die Pflegedokumentation selbst steht als Arbeitspapier und Tätigkeitsnachweis im Eigentum der Pflegeeinrichtung, die diese Dokumentation führen muss. Sie dient der Darstellung des Pflegezustands und -verlaufs eines Bewohners oder einer Bewohnerin und dokumentiert Pflegeziel, Pflegeplanung und Durchführung.
Die Daten in der Dokumentation sind dagegen die persönlichen Daten des jeweiligen Bewohners. Sie müssen im Rahmen des Datenschutzes erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ein Einsichtsrecht in die Dokumentation haben neben der Einrichtung in erster Linie natürlich die Betroffenen, deren Daten dort enthalten sind, selbst sowie deren Bevollmächtigte.
Dies gibt ihnen aber nicht das Recht, eigenmächtig selbst Korrekturen in dem Arbeitspapier der Einrichtung vorzunehmen. Wenn Ihnen falsche Eintragungen z.B. bei Bemerkungen zu persönlichen Gesprächen auffallen, kommunizieren Sie dies (am besten schriftlich) und fordern Sie in aller Deutlichkeit ein, dass vermerkt wird, dass es zu diesem Punkt Unstimmigkeiten gibt. Greifen Sie nicht selbst zum Kugelschreiber und streichen Sie die Bemerkung durch oder kommentieren diese.
Digitalisierung in der Altenhilfe
Digitalisierung in der Altenpflege Die Digitalisierung der Lebenswelt macht auch vor der Altenhilfe nicht halt. In manchen Bereichen sind digitale Techniken und Hilfsmittel bereits verbreitete