Pflegeschutzbund e. V.

Versorgung zu Hause: Im Zweifel auch Medikamentengabe verordnen lassen

Immer wieder hören wir von Problemen und Unsicherheiten bei der Medikamentengabe in der ambulanten Versorgung zu Hause. Angehörige sind sich nicht sicher, ob ihre Pflegebedürftigen die notwendigen Medikamente zur richtigen Zeit, in der richtigen Weise oder überhaupt einnehmen. Gerade, wenn die zu pflegenden Personen vergesslich sind oder sich sogar Demenzsymptome einstellen, bleibt trotz betreuendem Pflegedienst häufig eine Unsicherheit.

Denn in der Regel ist das Verabreichen der Medikamente nicht die Aufgabe der Mitarbeitenden des Pflegedienstes. Im Gegensatz zur stationären Pflege ist das Verabreichen nicht durch den zu zahlenden Beitrag abgedeckt. Hier bedarf es immer einer zusätzlichen Verordnung durch den Arzt bzw. die Ärztin, die in § 37 Abs.2 SGB V geregelt ist.

Die Frage der Verschreibung der Verabreichung stellt sich insbesondere bei alleinlebenden Patient:innen bzw. den Menschen, die im „Service-Wohnen“ ambulant versorgt werden. Dort stehen in der Regel keine Angehörigen zur Verfügung, die die Einnahme der Medikamente „überwachen“ können.

Wie gehe ich vor, wenn das Einnehmen von Medikamenten nicht (immer) funktioniert?

Ambulante Versorgung

Besprechen Sie mit dem Pflegedienst, was geschehen muss, um die Medikamentenversorgung im Einzelfall sicherzustellen.

Sprechen Sie und Ihr Angehöriger den Hausarzt darauf an, wenn Sie Sorge haben, dass die verordneten Medikamente nicht immer ordnungsgemäß eingenommen werden.  Fragen Sie auch nach einer Verordnung zur Medikamentengabe. Der Arzt bzw. die Ärztin wird dann beurteilen, ob die notwendigen Voraussetzungen dazu vorliegen, insbesondere eine entsprechende Indikation. Dazu gehört auch der Hinweis, dass der Patient die Medikamente nicht mehr selbst einnehmen kann.

Sind diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllt, gibt es auch die Möglichkeit, eine Anleitung zur Medikamenteneinnahme zu verordnen. Bis zu zehnmal kann dann der Pflegedienst den Patienten oder seine Angehörigen dazu anleiten, die Medikamentengabe dauerhaft selbstständig durchzuführen.

Stationäre Versorgung

Die Kosten für die Medikamentengabe sind bereits im Heimentgelt enthalten. Sollten Sie dabei dennoch Unregelmäßigkeiten feststellen, sprechen Sie das Pflegepersonal darauf an. Weitere Informationen und Ratschläge bei Problemen finden Sie beim BIVA-Beratungsdienst.

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