Pflegeschutzbund e. V.

Pflege-WG - Chancen und Probleme

Verkehrsschild Senioren WGPflege-Wohngemeinschaften befinden sich im Aufwind. Sie sind das „Zukunftsmodell“. Sie sind politisch gewollt und werden gefördert. Man verspricht sich davon Lösungen für bestehende Probleme in der pflegerischen Versorgung und ein zukunftssicheres Konzept für die Versorgung der weiter wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen. Dezentral organisierte Pflege-WGs sollen auf lange Sicht auch noch günstiger sein – unter anderem, da viele Leistungen selbst bzw. von den Angehörigen erbracht werden, etwa die Organisation und Koordination.

Hinzu kommt, dass Pflege-WGs nicht so verpönt sind wie stationäre Pflegeeinrichtungen. Eine konstant breite Mehrheit der Bevölkerung möchte nicht in ein Heim ziehen. Sie fürchten Anonymität, „Krankenhausatmosphäre“ und die Einschränkung persönlicher Grundrechte, etwa eines selbstbestimmten Tagesablaufs und einer persönlichen Mitsprache das eigene Lebensumfeld betreffend. Die Lebensumstände, so verspricht man sich, sollen individueller und familiärer sein sowie passgenauer auf den Pflegebedürftigen zugeschnitten werden können. Musterbeispiele von aktiven WG-Bewohnern, wie Bremens Alt-Bürgermeister Henning Scherf, tragen zum positiven Image bei.

All diese positiven Effekte kann eine Pflege-WG auch haben. Allerdings darf darüber nicht vergessen werden, dass auch diese nicht die Lösung für alle Probleme im Pflegebereich sind und nicht immer alle Erwartungen erfüllen können. Vier Bereiche sind dabei zu beachten:

  1. Wissen

Das landläufige Bild von Pflege-WGs, wie es in der Einleitung beschrieben wurde, entspricht nicht immer der Realität. Die wenigsten wissen um die unterschiedlichen Formen von Wohngemeinschaften. Es gibt zum einen selbstverantwortete WGs, in denen sich Menschen mit dem gemeinsamen Ziel, bei Bedarf pflegerisch versorgt zu werden, zusammentun. Man muss sich bewusst machen, dass die Initiatoren dabei voll für die Organisation verantwortlich sind. Wenn diese beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind, ist nicht automatisch gewährleistet, wie es weitergeht. Es bedarf dazu immer neuer engagierter und fähiger Menschen, vielleicht auch der Unterstützung durch Angehörige.

Im Gegensatz zu den selbstbestimmten Wohngemeinschaften muss man bei den nach einigen Landesheimgesetzen möglichen anbieterverantworteten WGs nicht alles selbst bestimmen und organisieren. Dies übernimmt ein Betreiber. In dieser Wohnform sind die Übergänge zu Heimen mitunter fließend. So gibt es auch WGs, die sich auf eine bestimmte Versorgungsart spezialisiert haben (Demenz-WG, Beatmungs-WG). Ein selbstbestimmtes WG-Leben kann es in diesen Extremfällen kaum geben.

  1. Persönliche Eignung

Individuell und passgenau – darin liegen Chancen, aber auch Risiken der Wohngemeinschaften. Denn nicht jeder ist für das WG-Leben gemacht, gerade weil man vieles eigenverantwortlich absprechen muss. Zudem muss man Menschen finden, die dieselbe Vorstellung vom Zusammenleben haben. Die Individualität stößt nämlich dann an ihre Grenzen, sobald die Mitbewohner betroffen sind. Etwas Toleranz für die Eigenheiten und Gewohnheiten anderer sind notwendig.

  1. Passende Versorgung

Auch wenn Pflege-WGs die Zukunft sein sollen, machen sie stationäre Einrichtungen nicht unnötig. Es gibt nach wie vor Menschen, die mit der Rundumversorgung im Pflegeheim am besten aufgehoben sind, etwa bei schwerer Pflegebedürftigkeit oder wenn es keine Angehörigen gibt, die die Pflege koordinieren können. Die medizinische Betreuung ist dort oft besser gewährleistet und bei Problemen steht Personal rund um die Uhr zur Verfügung.

  1. Gesetzgebung

Viele Anrufer beim BIVA-Beratungsdienst sind erstaunt, dass bei Problemen mit Pflege-WGs die Heimaufsicht oftmals nicht vollumfänglich wie bei Heimen zuständig ist. Die meisten eigenverantworteten WGs unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Flexibilität geht hier mit Eigenverantwortlichkeit auch bei Problemen einher. In vielen Landesheimgesetzen gibt es mittlerweile aber Regelungen zu den anbieterverantworteten WGs. Allerdings ist die Vielfalt in dieser Wohnform rechtlich nur schwer zu fassen. Auch solche Wohngemeinschaften fallen mitunter nicht unter das Landesheimgesetz, sind nicht meldepflichtig und werden somit nicht kontrolliert. Auch die Verbraucherschutz-Regelungen aus dem Wohn- und Betreuungs-Vertragsgesetz (WBVG) haben oft keine Gültigkeit. In manchen Bundesländern sind die Regelungen was die Höchstzahl der Mieter in einer WG angeht strenger als in anderen. Schlimmstenfalls kommt man in eine Wohnung, die heimähnliche Ausmaße annimmt, aber weniger an Leistungen bietet.

Fazit

Pflege-WGs können eine gute Alternative sein. Dazu ist es aber unbedingt notwendig, sich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen. Worauf man achten und was man im Vorhinein bedenken sollte, ist auch Gegenstand eines Interviews mit Karin Rückemann vom Pflegestützpunkt Berlin-Neukölln.

Hintergrund der Ambulantisierung bilden auch Überlegungen zur Senkung der Kosten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die politisch gewollten (und günstigeren) Unterbringungsformen immer bevorzugt werden. Maßgeblich müssen die bedarfsgerechte Versorgung und der Wunsch des Pflegebedürftigen sein – und dies führt nicht immer in eine WG. Die stationäre Versorgung ist wichtig und wird im Hinblick auf die steigende Zahl von Pflegebedürftigen eher noch steigen. Eine einseitige Schwarz-weiß-Malerei hilft nicht dabei, die Probleme im Pflegebereich zu lösen.

Um die Frage des Artikels zu beantworten: Pflege-WGs sind weder Segen noch Fluch. Wir tun gut daran, sie weder zur Lösung für alle Probleme hochzujubeln, noch sie zu verteufeln. Stattdessen ist es dringend notwendig, dass Grauzonen reguliert werden. Es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. In unserem Beratungsdienst fallen regelmäßig Ratsuchende „aus allen Wolken“, wenn sie feststellen müssen, dass die Schutzrechte der Heimgesetzgebung nicht für ihre Angehörigen gelten und deshalb beispielsweise die Aufsichtsbehörde nicht einschreiten kann. Die Gesetzgebung muss im Wettlauf um innovative Wohnformen Schritt halten. Die schützenden Regelungen der Landesheimgesetze und des WBVG müssen anwendbar und die pflegerische Versorgung umfänglich gesichert sein.

Klare Regelungen sind im Sinne aller Beteiligten, auch der Anbieter. Der Fachverband Wohnen in Gemeinschaft (wig) hat aktuell beispielsweise ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die Mehrkosten einer Unterkunft in einer Pflege-WG im Vergleich zur Referenzmiete von der Sozialhilfe zu tragen sind.

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