Pflegeschutzbund e. V.

Die Pflege-Wohngemein­schaft

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflege-WGs können eine gute Alternative zum Heim darstellen
    • bietet im Idealfall eine Rundumversorgung, kombiniert mit einer individuellen Betreuung
    • individueller und kleiner als im Pflegeheim
  • es gibt selbstverantwortete und anbieterverantwortete WGs

Wer sich aus Altersgründen für einen Umzug entscheidet, kann verschiedene Wohnformen in Erwägung ziehen. Eine davon ist die Pflege-WG, zu der wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick geben.

Wohngemeinschaften sind in jedem Lebensalter ideal für alle, die nicht gerne allein leben. Solche „WGs“ sind längst mehr als ein notwendiges Übel für Student:innen mit klammen Geldbeuteln. Das Miteinander bietet auch älteren Semestern einige Vorteile: Es beugt Alterseinsamkeit vor. Außerdem ist im Notfall fast immer jemand in der Nähe. In einer WG kann man seinen Lebensraum individuell gestalten, dort zu leben bietet in der Regel mehr Selbst- und Mitbestimmung als im Pflegeheim. Somit fällt es vielen leichter, sich „wie zu Hause“ zu fühlen, gerade wegen der familienähnlichen Versorgung.

Diese Pflege-Wohngemeinschaften befinden sich im Aufwind, sie sind das „Zukunftsmodell“, politisch gewollt und werden gefördert. Man verspricht sich davon Lösungen für bestehende Probleme in der pflegerischen Versorgung und ein zukunftssicheres Konzept für die Versorgung der weiter wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen. Dezentral organisierte Pflege-WGs sollen auf lange Sicht auch noch günstiger sein – unter anderem, da viele Leistungen selbst bzw. von den Angehörigen erbracht werden, etwa die Organisation und Koordination.

Individuell und passgenau – darin liegen Chancen, aber auch Risiken der Wohngemeinschaften. Denn nicht jeder ist für das WG-Leben gemacht, gerade weil man vieles eigenverantwortlich absprechen muss. Zudem muss man Menschen finden, die dieselbe Vorstellung vom Zusammenleben haben.  Die Individualität stößt allerdings auf seine Grenzen, sobald die Mitbewohner betroffen sind. Etwas Toleranz für die Eigenheiten und Gewohnheiten anderer sind notwendig. Bei gleichen Interessen spricht aber auch nichts dagegen, ganz andere Regeln aufzustellen, als sie in einem Pflegeheim gelten würden.

Eine Pflege-WG ist demnach nicht wie die andere. Man muss prinzipiell zwischen zwei Arten unterscheiden: zwischen selbstverantworteten und anbieterverantworteten WGs.

Selbst­verantwortete Wohngemein­schaften

In selbstverantworteten WGs tun sich Menschen mit dem gemeinsamen Ziel, bei Bedarf pflegerisch versorgt zu werden, zusammen. Wie dieser Zweck des Zusammenlebens aber genau aussehen soll, muss man sich ebenso überlegen wie die geeignete Rechtsform der Wohngemeinschaft und einige andere rechtliche und organisatorische Weichenstellungen. Man kann alles an seine Bedürfnisse anpassen – vorausgesetzt man findet Gleichgesinnte – es erfordert aber auch einiges an Überlegungen, Entscheidungen und Arbeit. Man muss sich bewusst machen, dass die Initiatoren und Initiatorinnen dabei voll für die Organisation verantwortlich sind. Wenn diese beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind, ist nicht automatisch gewährleistet, wie es weitergeht. Es bedarf dazu immer neuer engagierter und fähiger Menschen, vielleicht auch der Unterstützung durch Angehörige.

Viele Anrufer beim BIVA-Beratungsdienst sind erstaunt, dass bei Problemen mit Pflege-WGs die Heimaufsicht oftmals nicht vollumfänglich wie bei Heimen zuständig ist. Die meisten eigenverantworteten WGs unterliegen keiner staatlichen Kontrolle. Flexibilität geht hier mit Eigenverantwortlichkeit auch bei Problemen einher.

Ve­ranstaltungen

Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet immer wieder (Online-)Vorträge zu den verschiedenen Wohnformen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit an. Informieren Sie sich hierzu in unserem Veranstaltungskalender.

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Donnerstag, 26.02., 2026    
11:00 - 12:00
BIVA-Mitglieder sind herzlich eingeladen, an unserem internen Austauschformat "BIVA-DIALOG" teilzunehmen. In den BIVA-Dialogen behandeln wir ein aktuelles Pflege-Thema, in das ein:e Referent:in einführt, und tauschen [...]
09 März
Montag, 09.03., 2026    
17:00 - 18:00
Mit dem Vortrag „Vollmachten & Verfügungen" erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Arten von Vollmachten und Verfügungen, um selbstbestimmt vorsorgen zu können. Nach dem [...]
10 März
Dienstag, 10.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Pflegebedürftigkeit – Wissenswertes zu Pflegegrad und Begutachtung" erwartet Sie ausgehend vom Begriff der Pflegebedürftigkeit eine Erläuterung der fünf Pflegegrade. Zudem erfahren Sie, [...]
11 März
Mittwoch, 11.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Wer zahlt was? So wird Pflege finanziert“ erfahren Sie, was Pflege zuhause oder in einer Wohnform kostet, wie sie finanziert wird und [...]
12 März
Donnerstag, 12.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag "Der ambulante Pflegevertrag" erfahren Sie, welche Bestandteile ein ambulanter Pflegevertrag enthalten sollte und worauf Sie besonders achten müssen – von der Bedarfsfeststellung bis [...]
13 März
Freitag, 13.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Pflege & Berufstätigkeit" erfahren Sie, wie man die Pflege eines Angehörigen als Berufstätiger organisieren kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten es dabei gibt. Insbesondere werden [...]
23 März
Montag, 23.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag „Medizinische Behandlungspflege“ erfahren Sie, was genau medizinische Behandlungspflege ist und was sie beinhaltet. Zudem werden Besonderheiten und Probleme in der Beziehung zwischen [...]
24 März
Dienstag, 24.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag "Meine Rechte als Pflegeheimbewohner" erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten man als Pflegeheimbewohner/in hat und wie sie durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz geregelt [...]
25 März
Mittwoch, 25.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag "Entgelterhöhung im Pflegeheim" erfahren Sie, welche Arten von Entgelterhöhungen es gibt, wie sie formuliert sein müssen und wie Sie darauf reagieren können. Nach [...]
26 März
Donnerstag, 26.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag "Rechtliche Betreuung“ erfahren Sie, was rechtliche Betreuer wissen müssen und welche Rechte und Pflichten sie haben – auch im Bezug auf Demenzerkrankte. [...]
27 März
Freitag, 27.03., 2026    
17:00 - 18:00
In dem Vortrag "Testament" erfahren Sie, was es beim Verfassen eines Testaments zu beachten gilt. Insbesondere wird behandelt: Warum ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen? Wer [...]
30 März
Montag, 30.03., 2026    
15:00 - 16:00
BIVA-Mitglieder sind herzlich eingeladen, an unserem internen Austauschformat "BIVA-DIALOG" teilzunehmen. In den BIVA-Dialogen behandeln wir ein aktuelles Pflege-Thema, in das ein:e Referent:in einführt, und tauschen [...]
Veranstaltungen am Donnerstag, 26.02., 2026
26 Feb.
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Onlinekonferenz
Veranstaltungen am Montag, 09.03., 2026
Veranstaltungen am Dienstag, 10.03., 2026
Veranstaltungen am Mittwoch, 11.03., 2026
Veranstaltungen am Donnerstag, 12.03., 2026
Veranstaltungen am Freitag, 13.03., 2026
Veranstaltungen am Montag, 23.03., 2026
Veranstaltungen am Dienstag, 24.03., 2026
Veranstaltungen am Mittwoch, 25.03., 2026
Veranstaltungen am Donnerstag, 26.03., 2026
Veranstaltungen am Freitag, 27.03., 2026
Veranstaltungen am Montag, 30.03., 2026
30 März
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Onlinekonferenz

Anbieter­verantwortete Wohngemein­schaften

Im Gegensatz zu den selbstbestimmten Wohngemeinschaften muss man bei den anbieterverantworteten WGs nicht alles selbst bestimmen und organisieren, dies übernimmt ein Betreiber. In dieser Wohnform sind die Übergänge zu Heimen mitunter fließend. So gibt es auch WGs, die sich auf eine bestimmte Versorgungsart spezialisiert haben (Demenz-WG, Beatmungs-WG). In diesen Extremfällen ist die selbstständige Organisation höchst schwierig. Außerdem wird diese Form der WG in der Regel teurer sein.

Ein Vorteil bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften ist, dass sie meist der Meldepflicht unterliegen und in den meisten Bundesländern alle drei Jahre durch die Heimaufsicht überprüft werden. (Lesen Sie in Ihrem Landesheimgesetz nach). In vielen Landesheimgesetzen gibt es mittlerweile Regelungen zu diesen WGs. Allerdings ist die Vielfalt in dieser Wohnform rechtlich nur schwer zu fassen. Es ist möglich, dass Wohngemeinschaften nicht unter das Landesheimgesetz fallen und deswegen – wie häufig die selbstbestimmten WGs – nicht meldepflichtig sind und somit nicht kontrolliert werden. In manchen Bundesländern sind die Regelungen, was die Höchstzahl der Mieter:innen in einer WG angeht, strenger als in anderen. Schlimmstenfalls kommt man in eine Wohnung, die heimähnliche Ausmaße annimmt, aber weniger an Leistungen bietet.

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