Pflegeschutzbund e. V.

4 Schritte zum Betreuten Wohnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie finde ich ein Betreutes Wohnen bzw. Service-Wohnen, das zu mir passt?
    1. Das geeinete Haus eingrenzen
    2. verschiedene Häuser besichtigen
    3. Angebote vergleichen
    4. Miet- und Betreuungsvertrag genua prüfen
  • Der BIVA-Pflegeschutzbund in allen Schritten Hilfen an:
    • durch Information
    • durch individuelle Beratung
    • durch Vertragsprüfung

Viele ältere Menschen leben in ihrer eigenen Wohnung in einem Ein-Personen-Haushalt. Mit die­sem Alleinleben ist die Sorge verbunden: Was ist, wenn ich plötzlich Hilfe benötige? Hier setzt die Wohnform „Betreutes Wohnen“, die seit einigen Jahren zunehmend realisiert wird, an. Es wird versucht, die Vorteile eines eigenen Haushalts (Unabhängigkeit, private Atmosphäre) mit den Vor­teilen eines gut ausgestatteten Heimes (Sicherheit und Angebot von Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen) zu kombinieren.

Betreutes Wohnen bietet eine abgeschlossene Wohnung mit der Möglichkeit, einen eigenen Haus­halt zu führen, aber im Bedarfsfall Verpflegung und Betreuung zu erhalten. Diese Häuser befinden sich oft – wegen der Inanspruchnahme von Verpflegung, Reinigungsdiensten und Wäscheservice sowie pflegerischen Dienstleistungen – in unmittelbarer Nähe eines Pflegeheimes.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ erweckt den Eindruck, dass es sich hier um eine Wohnform mit umfassendem Betreuungs- und Versorgungsangebot handelt. Außerdem wird häufig davon ausge­gangen, dass in dieser Wohnform bei erheblicher gesundheitlicher Verschlechterung ein Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden kann. Das wird in der Regel aber nicht zutreffen. Außerdem unterscheiden sich die Angebote unter dem Titel „Betreutes Wohnen“ oft sehr.

Große Unterschiede bestehen in der Organisationsform und in Art und Umfang der Hilfen. So gibt es Betreutes Wohnen z. B. als Altenwohnungen in Wohngebiete eingestreut, in Altenwohnanlagen oder in Mehrgenerationen-Anlagen. Einige Anbieter sprechen statt vom Betreuten Wohnen vom Service-Wohnen, von Seniorenresidenzen oder „Wohnen plus“.

Auch werden unterschiedliche Bandbreiten von Dienstleistungen zu äußerst unterschiedlichen Prei­sen angeboten. Daher lohnt sich ein genauer Vergleich, der prüft, welche Leistungen tatsächlich für welchen Preis angeboten werden. Wir empfehlen vier Schritte sowie eine Checkliste, die Sie unserer Broschüre Checkliste_Betreutes_Wohnen entnehmen können:

1. Die Suche nach einem geeigneten Haus

Zunächst müssen Sie klären, an welchen Ort Sie ziehen wollen: ruhig, zentral, in der Nähe Ihrer Kinder? Haben Sie diese Frage für sich geklärt, können Sie sich auf die Suche vor Ort begeben. Informationen bieten:

  • die Kommunen (Sozial- oder Seniorenamt, Wohnungsamt, Baubehörde, Seniorenvertretungen oder -beiräte sowie Seniorenbeauftragte)
  • Wohlfahrtsverbände und private Träger
  • Initiativen zum Wohnen im Alter
  • Bausparkassen, Immobilienabteilungen der Banken und Sparkassen
  • Genossenschaften
  • private Bauträger (z. B. Wohnungsbaugesellschaften)

Viele Gemeinden verfügen über eine Übersicht über das regionale Angebot zum Betreuten Woh­nen. Daher sollten Sie hier die ersten Erkundigungen einziehen. Wenn Sie dann über das Angebot in Ihrer Region informiert sind, können Sie sich ausführliches Informationsmaterial der verschiedenen Häuser mit Angeboten und Preisen schicken lassen.

2. Die Besichtigung der Häuser

Vereinbaren Sie immer einen Besuchstermin und lassen Sie sich alles so genau wie möglich zeigen und erklären, schauen Sie sich die Umgebung in Ruhe an. Nutzen Sie die Gelegenheit, ein persön­liches Gespräch mit Bewohnerinnen und Bewohnern und einer eventuellen Bewohnervertretung zu führen. Fragen Sie auch nach der Möglichkeit eines Probewohnens, wenn dies Ihnen bei der späteren Auswahl helfen könnte. Nehmen Sie die Checkliste zunächst einmal als Fragenkatalog zu den Besuchen der Häuser mit. So haben Sie eine Richtschnur bei der Besichtigung und für den späteren Vergleich der Ange­bote zu Hause.

3. Der Vergleich der Angebote

In der Regel wird der Grundservice in den Mietvertrag mit aufgenommen, die Leistungen des Grund­service, der den haustechnischen Dienst und die Betreuung durch eine Kontaktperson umfasst, sind durch einen pauschalen Betrag abgedeckt. Es kann aber auch sein, dass Ihnen zwei Verträge vorge­legt werden, ein Mietvertrag und ein Servicevertrag, weil die Leistungen gesondert vereinbart wer­den sollen. Diese Verträge sind aber regelmäßig voneinander abhängig und können nicht gesondert gekündigt werden. Pflegerische und hauswirtschaftliche Dienste, Fahr- und Begleitdienste und wei­tere Serviceleistungen sind häufig mögliche Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen sind.

Für den Fall, dass Sie eine Wohnung kaufen möchten: Der Eigentümer einer Wohnung zum Be­treuten Wohnen hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie der Eigentümer einer normalen Eigentumswohnung. Allerdings kann es Sonderregelungen geben, die garantieren sollen, dass in der Wohnanlage für eine verlässliche Dauer das Betreute Wohnen sichergestellt wird. In der Preisaufstellung der Checkliste auf der letzten Seite ist die Kaufmöglichkeit nicht berücksichtigt.

4. Der Miet- und Betreuungsvertrag

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ garantiert noch keine bestimmten Leistungen, schon gar nicht eine bestimmte Qualität. Daher ist ein genauer Vergleich der Leistungen und Kosten erforderlich. Überlegen Sie, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen. Die Checkliste aus der Broschüre kann Ihnen dabei hel­fen. Tragen Sie hier alle Daten der Häuser ein, die Sie nach der Erstbesichtigung in die engere Wahl gezogen haben.

Die Daten können Sie den Informationsbroschüren entnehmen oder es sind die Eindrücke und An­gaben, die Sie während des Erstbesuches gewonnen haben.

Fehlen Ihnen wichtige Informationen, so haken Sie nach und klären Sie offene Punkte telefonisch oder bei einer weiteren eingehenden Besichtigung.

BeWo-Vertrag prüfen lassen

Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff, daher kommt es auf die Regelungen des Vertrages an - und nicht immer gelten die Verbraucherschutzgesetze. Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen und lassen Sie Ihren Vertrag von den BIVA-Juristen prüfen.

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