Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA)
zum Entwurf der siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
Pflege-WG: Keine Übertragung des Anspruchs gegen Sozialhilfeträger nach Tod des Bewohners
In Pflegewohngemeinschaften findet dann keine Übertragung des Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger nach dem Tod des Leistungsbeziehers (Bewohners) statt, wenn es sich nicht um eine Einrichtung



