Pflegeschutzbund e. V.

Nach Heim-Schließung: Betreiber muss Schadensersatz zahlen

Das Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass Heimbetreiber Schadenersatz leisten müssen, wenn Pflegeeinrichtungen wegen gravierender Mängel geschlossen werden. Der klagende Bewohner hatte Mehrkosten durch den Umzug und durch höhere Unterbringungskosten, die er nach dem Urteil vom Betreiber der Pflegeeinrichtung erstattet verlangen kann.

Urteil                         

Ein in Bonn gelegenes Pflegeheim wurde Anfang 2015 wegen zweier mysteriöser Todesfälle und „gefährlicher Pflege“ geschlossen, die Bewohner wurden auf umliegende, teilweise weiter entfernt liegende und teurere Einrichtungen verteilt. Mit Urteil vom Oktober 2016 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln die Schließung als rechtmäßig.

Die Erben verlangen vom Heimbetreiber für eine zwischenzeitlich verstorbenen Bewohnerin die durch die Verlegung entstandenen Mehrkosten, wie die Kosten des Umzugs und höhere Unterbringungskosten, von insgesamt 5.000 €.

Das Amtsgericht Bonn sprach den Erben den Schadensersatz zu. Der verklagte Heimbetreiber hat bei dem Landgericht Bonn unter dem AZ. 5 S 155/17 Berufung eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Kommentar

Bisher sind die Heimbewohner auf den angesprochenen Mehrkosten sitzen geblieben. Es handelt sich um das erste Urteil, mit dem Heimbewohnern bei einer Verlegung wegen Pflegemängeln Schadensersatz wegen der hierdurch entstehenden Mehrkosten zugesprochen wurde. Das Urteil hat damit Signalcharakter. Es wird der Druck auf die Heimbetreiber erhöht, Pflegemängel abzustellen.

Urteil des Amtsgerichts Bonn, AZ. 118 C 253/16

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