Pflegeschutzbund e. V.

Forderung nach Sanktionen bei schlechter Pflege

Bonn. Tausende von pflegebedürftigen Menschen in Deutschland sind unterernährt, müssen unter vermeidbaren Schmerzen leiden oder werden fixiert. Wieder einmal weist der Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf die gravierenden Mängel im Pflegesystem hin. „Jeder einzelne Fall müsste juristische Konsequenzen haben“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Die Leiden, die Pflegebedürftige ertragen müssen, werden in dem Bericht nur in Prozentzahlen angeben, die das wahre Ausmaß verschleiern. Es wird durch die hochgerechneten absoluten Zahlen jedoch erst wirklich deutlich:

Fast 15.000 Menschen weisen keinen „angemessenen Ernährungszustand“ auf, d.h. sie sind unterernährt. Rund 10.000 Menschen mit chronischen Schmerzen erhalten nicht die ärztlich verordneten Medikamente und bei mehr als 5.000 Menschen liegt keine Genehmigung für freiheitseinschränkende Maßnahmen (z.B. Fixierungen) vor. Dies ist nur eine kleine Auswahl der Missstände, die es abzuschaffen gilt.

Alle drei Jahre wird dieser Bericht veröffentlicht. Er ist eine typische Momentaufnahme von dem, was sich täglich in den Heimen abspielt. „Doch nirgendwo“, so Stegger, „werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.“

Der BIVA-Pflegeschutzbund verlangt bei aufgedeckten Pflegemängeln sofortige Maßnahmen, die sich nicht auf die Beratung der Einrichtung beschränken, wie es meist der Fall ist. Bei Feststellung von Mängeln muss eine sofortige Information aller Bewohner und deren Angehörigen erfolgen. Es müssen klare Fristen bis zu Abstellung der Mängel gesetzt werden. Geschieht dies nicht, müssen ordnungsrechtliche Sanktionen gegenüber der Einrichtung erfolgen.

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