Stellungnahme der BIVA zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI.
„Wege zur Pflegeberatung“
Der Weg zu einer umfassenden Pflegeberatung, wie ihn § 7a SGB XI vorsieht, ist einer Vielzahl von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen noch immer nicht gegeben



