Pflegeschutzbund e. V.

Wo enden die Freiheiten von Demenz-WGs?

Viele Angehörige von an Demenz Erkrankten entscheiden sich für eine Demenz-WG, weil sie dort die bestmögliche Betreuung erwarten. Gerade die kleine Einheit mit wenigen Bewohner:innen scheint hinsichtlich der Beaufsichtigung besser geeignet zu sein als ein großes Heim. In vielen Fällen ist dies sicherlich der Fall, da man individueller auf die einzelnen Bewohner:innen eingehen kann und sie weniger Reizen ausgesetzt sind als in einem lebhaften Betrieb. Darüber hinaus kann man sich bei einer selbstorganisierten WG in hohem Maße – und ein Stück weit auch bei einer anbieterverantworteten – selbst einbringen und die Lebensbedingungen mitgestalten. Aber auch in einer Wohngemeinschaft sind trotz aller Freiheiten die allgemeinen Regeln zum Schutz des Einzelnen zu beachten. So gelten z.B. hinsichtlich freiheitseinschränkender Maßnahmen dieselben Voraussetzungen wie in anderen Versorgungsformen.

Dies war augenscheinlich in einer Demenz-WG in NRW so nicht bekannt. Das gesamte Anwesen war nur über eine Anlage zu betreten und zu verlassen, die mittels eingescannter Fingerprints des Personals zu bedienen war. Weder die Betroffenen noch die Angehörigen konnten die Türen selbst öffnen. Für keine der pflegebedürftigen Personen gab es einen Unterbringungsbeschluss oder eine richterliche Genehmigung. Den Angehörigen fiel dies zunächst gar nicht auf, hatten sie doch das Gefühl, dass ihre dementen Angehörigen „in Sicherheit“ seien. Erst als eine Angehörige wegen anderer „Ungereimtheiten“ unsere Beratung suchte und das Gespräch auf dieses Türsystem kam, wurde auch ihr bewusst, dass hier freiheitsbeschränkende Maßnahmen angewendet werden und eine Demenz kein Freibrief dafür ist.

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