Pflegeschutzbund e. V.

Erfolg bei Forderung von Transparenz im Pflegesektor

Bonn/Berlin. Im heute im Bundesrat verabschiedeten Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. hatte dies seit Jahren gefordert.

„Umfassende und vergleichbare Information ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Pflegemarkt“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorstandsvorsitzender der BIVA. „Nur so kann der Verbraucher fundierte Entscheidungen für oder gegen ein bestimmtes Pflegeangebot treffen.“ Das einzige flächendeckende Instrument, um Pflegequalität zu messen, stellen derzeit die MDK-Prüfungen dar. Allerdings sind die Ergebnisse bislang auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet. „Die Ergebnisse sind selbst für Fachleute nur schwer zu lesen. Sie lassen sich nicht vergleichen, nicht sortieren und ihre Aussagekraft ist durch die irreführenden Pflegenoten verschleiert“, erklärt Stegger.

Verbraucherorganisationen dürfen nun die erhobenen Fakten auswerten und aussagekräftig darstellen. Die BIVA arbeitet bereits seit drei Jahren an dem Portal www.pflegeguete.de. Dort werden die Daten der MDK-Prüfungen verbraucherfreundlich aufbereitet und zudem weitere Informationen zu einzelnen Einrichtungen zusammengetragen. „Das neue Gesetz eröffnet uns die Möglichkeit, diesen Service weiter zu verbessern.“

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