Pflegeschutzbund e. V.

Kein Vorschreiben der Trinkmenge durch Krankenkasse

Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil vom 09.10.2015 (Az.: S 47 KR 105/13) entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse einem Versicherten nicht vorschreiben darf, wie viel er zu trinken habe, um damit das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren, wenn es um die Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln geht. Die Menschenwürde verbiete eine Bewertung der Trinkmenge nach Durchschnittswerten.

Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines querschnittgelähmten Mannes, der aufgrund des unfallbedingten Verlustes einer Niere auf die Versorgung mit Katheter zur Blasenentleerung angewiesen ist. Der Mann gab an täglich etwa 3,5 Liter zu trinken und beantragte eine entsprechende Versorgung mit Kathetern und Bettbeuteln zur Selbstversorgung. Die beklagte Krankenkasse wies dies mit dem Hinweis ab, eine derartige Trinkmenge sei „unphysiologisch“ und nicht medizinisch notwendig. Sie bewilligte daher nur die Menge an Kathetern und Bettbeutel, die für eine täglich Trinkmenge von 2,5 Litern ausreichen.

Das Sozialgericht Dresden gab der Klage des Betroffenen nach Einholung eines medizinischen Gutachtens statt und hat die Krankenkasse zur Bewilligung von 8 Kathetern und Bettbeuteln täglich verurteilt statt der bewilligten 6. Die Menschenwürde verbiete es, hinsichtlich des individuellen Trinkbedürfnisses von Durchschnittswerten auszugehen. Der erhöhte Katheter- und Beutelverbrauch beruhe zudem auf dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis des Klägers. Auch diesbezüglich sei die Krankenversicherung nicht berechtigt, den Kläger zu reglementieren.

Die beklagte Krankenkasse hat gegen das Urteil Berufung eingelegt; es ist daher noch nicht rechtskräftig.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de