Hitzeschutz im Pflegeheim: Keine Frage von Komfort, sondern von Gesundheitsschutz
Die bislang schwerste Hitzewelle dieses Sommers scheint vorerst überstanden. Der richtige Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen und über Konsequenzen nachzudenken. Denn 2026 ist bereits jetzt das Jahr mit den meisten hitzebedingten Sterbefällen in Deutschland. Allein die Woche vom 22. bis 28. Juni hat laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) in Deutschland zu etwa 9.600 hitzebedingten Sterbefällen geführt, insgesamt geht man dort von 12.500 Hitzetoten aus. Ausgewertet wurden Daten bis zum 2. August. Der Geschäftsführer der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Uwe Janssens, hält sogar diese Zahlen für zu niedrig. Hitzetote: Divi-Chef hält RKI-Schätzung für zu niedrig
Hitze ist vor allem für ältere Menschen gefährlich. Mit gut 6.000 wurden die meisten Todesfälle in der Altersgruppe von 85 Jahren oder älter verzeichnet. Knapp 3.000 der Gestorbenen waren zwischen 75 und 84 Jahren alt, knapp 1.800 zwischen 65 und 74 Jahren.
Warum Hitze für pflegebedürftige Menschen so gefährlich ist
Es ist zwar nicht möglich, den Anstieg hitzebedingter Todesfälle einzelnen Einrichtungen, Wohnformen oder Versorgungssituationen zuzuordnen. Hitze steht selten allein als Todesursache in der Dokumentation, sondern wirkt häufig als zusätzlicher Belastungsfaktor bei bereits anfälligen Menschen. Viele Menschen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gehören jedoch zu den besonders gefährdeten Gruppen: Sie sind häufig hochbetagt, chronisch krank, pflegebedürftig oder können sich bei Hitze nicht selbst schützen. Das betrifft Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ebenso wie Patientinnen und Patienten in Kliniken, aber auch zu Hause lebende ältere Menschen – vor allem, wenn sie allein leben, in schlecht gedämmten Wohnungen wohnen, kaum Unterstützung haben oder in dicht bebauten Stadtteilen leben, in denen die Wohnungen nachts nicht mehr auskühlen.
Gerade bei sehr alten Menschen kommen mehrere Risiken zusammen: Das Durstgefühl ist oft vermindert, Warnsignale für Überhitzung werden später bemerkt, Vorerkrankungen und bestimmte Medikamente können die Hitzebelastung verschärfen. Wer bettlägerig ist, demenziell erkrankt ist oder Hilfe beim Trinken, Lüften, Umziehen oder Aufsuchen kühler Räume braucht, ist auf funktionierende Schutzstrukturen angewiesen. Auch zu Hause lebende ältere Menschen sind gefährdet, wenn sie allein leben, wenig Unterstützung haben, ihre Wohnung schlecht isoliert ist oder sie aus Sorge vor hohen Energiekosten auf Kühlung verzichten.
35 Grad in einer Pflegeeinrichtung sind kein Komfortproblem, sondern ein Gesundheitsrisiko. Pflegebedürftige Menschen können sich oft nicht selbst schützen. Deshalb darf Hitzeschutz nicht improvisiert werden.
Empfehlungen reichen nicht aus
Aktuell gibt es Empfehlungen zum Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen, etwa die bundeseinheitlichen Empfehlungen des Qualitätsausschusses Pflege zum Einsatz von Hitzeschutzplänen Bundeseinheitliche-Empfehlung-zum-Einsatz-von-Hitzeschutzplaenen-gem.-§113b-Abs.-4-Satz-3-SGB-XI.pdf Diese Empfehlungen sind wichtig. Sie reichen aber nicht aus, solange sie nicht verbindlich, überprüfbar und finanziert sind.
Anders als etwa bei Arbeitsräumen gibt es für Bewohnerzimmer keine festen Grenzwerte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Pflegebedürftige Menschen haben also nicht automatisch einen Anspruch auf eine bestimmte Raumtemperatur oder Klimatisierung, obwohl Einrichtungen aus ihrer Fürsorgepflicht heraus Gesundheitsgefahren abwenden müssen.
Aus Sicht des BIVA-Pflegeschutzbundes darf Hitzeschutz nicht länger von der Einsicht einzelner Betreiber, von Improvisation oder von nachträglichen Notfalleinsätzen abhängen.
Was jetzt passieren muss
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert verbindliche Hitzeschutzstandards für Pflegeeinrichtungen.
Konkret braucht es:
- Verbindliche Anforderungen im Bauordnungsrecht, in Landesheimgesetzen und Durchführungsverordnungen:
außenliegende Verschattung, wirksame Lüftungs- und Kühlkonzepte, baulicher sommerlicher Wärmeschutz und ausreichend kühle Aufenthaltsbereiche. Diese Maßnahmen müssen bei Neubau und Sanierung mitbedacht und finanziert werden. - Klare organisatorische Pflichten und Verantwortlichkeiten:
verpflichtende Hitzeschutzpläne, Temperaturüberwachung, Risikoeinschätzung für besonders gefährdete Bewohnerinnen und Bewohner, Trink- und Beobachtungspläne, Schulungen des Personals und verbindliche Eskalationsstufen. - Eine verlässliche Finanzierung:
Viele Einrichtungen müssen nachgerüstet werden. Diese Kosten dürfen nicht einfach über Investitionskosten auf Bewohnerinnen und Bewohner abgewälzt werden. Wenn der Staat Hitzeschutz politisch ernst nimmt, braucht es Förderprogramme für bauliche Klimaanpassung in Pflegeeinrichtungen. - Stärkere Kontrolle:
Heimaufsicht und Medizinischer Dienst sollten Hitzeschutz ausdrücklich und regelmäßig prüfen, nicht erst nach einem dramatischen Vorfall.
Und: Angehörige und Bewohnervertretungen sollten nachvollziehen können, ob eine Einrichtung vorbereitet ist. - Bessere Daten:
Wir brauchen mehr Transparenz darüber, wo hitzebedingte Todesfälle auftreten: in Einrichtungen, Kliniken, zu Hause, bei allein lebenden Menschen, in bestimmten Wohnlagen. Nur dann lässt sich gezielt gegensteuern.
Hitzetote sind kein unabwendbares Naturereignis
Hitzetote sind kein unabwendbares Naturereignis. Ein erheblicher Teil ließe sich durch konsequente Prävention vermeiden. Gerade sehr alte, pflegebedürftige und allein lebende Menschen brauchen Schutzstrukturen, die verlässlich funktionieren – in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und zu Hause.
Deshalb reichen unverbindliche Empfehlungen nicht aus. Wir brauchen überprüfbare Hitzeschutzstandards, kühle Räume, klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Kontrollen und eine Finanzierung, die nicht am Ende wieder auf Pflegebedürftige abgewälzt wird. Hitzeschutz muss Teil guter pflegerischer Versorgung und öffentlicher Daseinsvorsorge werden.



