Vortrag: Das Schonvermögen (Pflege – Sozialrecht und Sozialleistungen, Teil 2 von 5)
Datum/Zeit
Dienstag, 06.10., 2026 I 17:00 - 18:00 Uhr
Onlinevortrag
Jurist:innen des BIVA-Pflegeschutzbundes
online
In dem Vortrag „Das Schonvermögen“ erfahren Sie, was als Vermögen gilt und welche Vermögenswerte vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt sind.
Nach dem Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu den behandelten Themen zu stellen.
Hinweis: Für individuelle Beratungen und ausführliche Fallbesprechungen steht unsere Rechtsberatung allen BIVA-Mitgliedern zu definierten BIVA-Sprechzeiten zur Verfügung.
Nach der Veranstaltung wird Ihnen die gezeigte Präsentation elektronisch zugesandt.
Teilnahmegebühr
- Vortragsreihe komplett: BIVA-Mitglieder: 50 € | Nicht-Mitglieder: 80 € (inkl. MwSt.)
Sie erhalten nach der Buchung eine Rechnung sowie alle nötigen Informationen per E-Mail.
Vortragsreihe
„Pflege – Sozialrecht und Sozialleistungen“
Der Vortrag ist Teil 2 unserer 5-teiligen Vertiefungsreihe zum Thema Sozialrecht:
Wie unterstützt der Staat Pflegebedürftige?
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland und sichert Menschen ein menschenwürdiges Leben, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es umfasst Leistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege. Die Leistungen sind bedarfsorientiert und nachrangig. Die BIVA-Vortragsreihe „Pflege – Sozialrecht und Sozialleistungen“ informiert umfassend und leicht verständlich über das komplexe Thema.
Hier finden Sie die anderen Vorträge der Reihe.
Unser Veranstaltungs-Konzept:
Der Vortrag ist Teil 2 unserer 5-teiligen Vortragsreihe „Pflege – Sozialrecht und Sozialleistungen“ vom 05. bis 09. Oktober 2026.
Bitte beachten Sie auch unsere andere Vortragsreihe:
- „Pflege – Was nun?“ vom 19. bis 23. Oktober 2026, jeweils von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Alle Vorträge und Veranstaltungen finden Sie in unserer Übersicht.
