Pflegeschutzbund e. V.

Tiere im Heim – Darf der Beirat mitentscheiden?

Leben Sie in einer Einrichtung, in der Tiere bisher kein Thema waren, es aber Bewohner gibt, die sich Tiere wünschen? In dem Fall kann der Beirat in diesem Bereich Einfluss nehmen. Zum einen hat der Beirat in allen Bundesländern das Recht bei der Freizeit- und Alltagsgestaltung mitzuwirken (in Bayern, NRW und Schleswig-Holstein sogar mitzubestimmen). Dazu können auch Programme mit Tieren gehören oder das Versorgen von heimeigenen Vierbeinern. Zum anderen wirkt der Beirat u.a. auch, je nach Bundesland, bei der Förderung der Qualität der Betreuung mit sowie bei der Gestaltung des Wohnumfeldes. Auch hier kann das Thema „Tierhaltung im Heim“ eingebracht werden. Wichtig ist dabei, dass sich der Beirat ausführlich mit dem Thema auseinandersetzt und entsprechende Beschlüsse fasst. Welche Tiere sollen wie und wo eingesetzt bzw. gehalten werden? Was bedeutet dies in der Umsetzung für Bewohnerschaft und Personal? Tiere kosten auch Geld und müssen entsprechend versorgt werden. Wer gewährleistet dies und hat die „Kontrolle“, ob alles läuft, immerhin handelt es sich um Lebewesen.

Sind Tiere eventuell bereits ein Thema in Ihrer Einrichtung und sollte es Probleme geben, die Bewohner zu Beschwerden veranlassen, unterliegt dies ebenfalls der Mitwirkung, wenn die Beschwerden an den Beirat herangetragen werden. Hier besteht die Aufgabe darin, die Wünsche der Bewohnerschaft zu eruieren und gegenüber der Einrichtungsleitung zu kommentieren. Aber auch Anregungen der Bewohner sind entsprechend zu behandeln. Der Bewohnerbeirat hat bei dem Thema „Tierhaltung“ danach durchaus ein nicht unerhebliches Mitsprache- bzw. Mitwirkungsrecht.

In jedem Fall ist der Beirat an solchen Änderungen und Entscheidungen zu beteiligen.

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