Pflegeschutzbund e. V.

Was kostet in Zukunft ein Platz im Pflegeheim?

Bonn/Düsseldorf. Aktuelle Gesetzesänderungen auf Bundes- und auf Landesebene haben große Auswirkungen auf die Pflegeheimkosten in Nordrhein-Westfalen. Experten von Landesministerium, Sozialamt und Pflegekasse klärten auf einer Informationsveranstaltung in Düsseldorf auf Einladung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Verbraucher und Betroffene über mögliche Veränderungen auf. Die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) betonte in ihrem Grußwort die Notwendigkeit der Aufklärung und der direkten Kommunikation mit den Betroffenen zu den anstehenden Veränderungen. Die Informationsveranstaltung sowie ein telefonischer Beratungsdienst zu der Thematik werden von der Landesregierung gefördert.

Die Vortragsveranstaltung eröffnete Thorsten Schulz, Referent bei der BIVA und verantwortlich für den telefonischen Beratungsdienst zum Heimentgelt. Die Gesetzesinitiative in NRW führe zwar zu besseren Kontrollmöglichkeiten bei den Investitionskosten durch die Behörden. Aber es müssten auch die Rechte der Verbraucher klarer definiert und gestärkt werden, so dass sie rechtzeitig eingebunden werden und externe fachkundige Unterstützung erhalten können. Dirk Suchanek vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) konnte noch keine Prognose abgeben, ob die gesetzlichen Änderungen im Durchschnitt zu niedrigeren oder höheren Heimentgelten führen werden. Die Auswirkungen seien von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Erhöhung der Heimkosten sei im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Praxisnah und konkret informierte daher Rainer Sobzcak vom Sozialamt der Stadt Duisburg im folgenden Vortrag über die Möglichkeiten Pflegewohngeld und Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen zu beantragen. Den Abschluss bildete der Überblick von Sven Schmitz von der Barmer GEK über Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Heimentgelts im Hinblick auf die kommenden Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Dabei ging Schmitz auf die neuen Pflegebedarfe, die Übergangsregelungen bis 2017 und den künftig unabhängig von der Pflegestufe gleichbleibenden Eigenanteil des Bewohners ein. Die Referenten standen auch in den Pausen und nach der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung. Die Teilnehmer und Betroffenen erhielten so einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und konnten persönliche Einzelfragen direkt mit den Experten klären.

Darüber hinaus bietet die BIVA werktags einen kostenlosen telefonischen Beratungsdienst zum Heimentgelt. Mehr Informationen finden Sie unter www.biva.de/heimkosten-nrw

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