Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zum Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA)
Sozialgericht Stuttgart zum Betreuten Wohnen und Kostenübernahme durch die Sozialhilfe
Die Betreuungspauschale ist als Kosten der Unterkunft vom Sozialhilfeträger zu übernehmen, urteilte das Stuttgarter Sozialgericht (am 27.09.2006 bereits, Az. S 15 SO 6319/05).



