Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zur Änderung der Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen
(NuWGBauVO)
Bewohner eines Viersener Pflegeheims muss rückwirkende Investitionskosten nicht zahlen
Erfolgreicher Einsatz des BIVA-Pflegeschutzbundes Viersen/Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat erneut erfolgreich die Rechte von Pflegebedürftigen durchgesetzt. Ein Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtung Seniorenzentrum Haus Greefsgarten muss die



