Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. zum Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) und zur Änderung weiterer Vorschriften
Pflegeheimbewohner werden an der Ausübung ihres Wahlrechts gehindert
Bonn. Immer häufiger verhindern Pflegeheimleitungen widerrechtlich die Ausübung des Wahlrechts der Bewohnerinnen und Bewohner, indem sie ihnen die Wahlunterlagen vorenthalten. Das berichtet der BIVA-Pflegeschutzbund. Angehörigen



