Pflegeschutzbund e. V.

Reha für Rentner

Das Wichtigste in Kürze

  • Die medizinische Reha ist seit 2017 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen
  • Voraussetzung: Aussicht auf Heilungserfolg
  • Der Haus-/Facharzt unterstützt bei der Antragstellung an die Krankenkasse
  • Begleitung durch Angehörige ist möglich

Auch Rentner haben Anspruch auf eine Rehabilitation. Laut SGB V § 11 besteht ein Recht, alle medizinischen Leistungen zu beanspruchen, die nötig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Seit 2017 ist die medizinische Reha eine Pflichtleistung für die gesetzlichen Krankenkassen. Das ist gleichzeitig der Unterschied zur Reha bei Berufstätigen, die von der Rentenversicherung getragen wird. Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahem abhängig vom gewählten Tarif.

Wann besteht ein Anspruch auf Reha?

Voraussetzung für die Bewilligung einer stationären Reha für Rentner ist, dass alle anderen ärztlichen Behandlungen und ambulanten Therapien bereits in Anspruch genommen wurden und keine Heilung gebracht haben. Für die Bewilligung einer stationären Reha ist wichtig, dass diese Aussicht auf Heilung hat.

Grundsätzlich besteht alle vier Jahre Anspruch auf eine Reha für Rentner. Bei dringender medizinischer Notwendigkeit kann eine erneute Reha auch früher bewilligt werden.

In der Regel können bei einer stationären Reha Angehörige als Begleitperson aufgenommen werden. Besteht eine medizinische Notwendigkeit dazu, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Wie beantrage ich eine Reha als Rentner?

Um den Reha-Aufenthalt bewilligt zu bekommen, muss ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden. Da für jede Reha ein ärztliches Gutachten notwendig ist, wendet man sich am besten direkt an den behandelnden Arzt. Er/Sie berät und unterstützt bei der Antragstellung.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Wochen Bescheid von der Krankenkasse, wenn nicht noch ein weiteres Gutachten gefordert wird.

Was tun bei Ablehnung des Reha-Antrags?

Wird der Reha-Antrag abgelehnt, kann innerhalb von 30 Tagen Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt werden. Auch dabei sollte der Arzt unterstützen. Unter Umständen muss er nochmal bekräftigen, dass nur eine Reha die Pflegebedürftigkeit verhindern kann.

Die BIVA-Beratung hilft bei Problemen rund um Pflege und Recht – auch bei Widersprüchen.

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