Risiken der Deregulierung von Pflege-Wohngemeinschaften
Die geplante Herausnahme ambulant betreuter Wohngruppen (ABW) aus dem Anwendungsbereich des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg wirft erhebliche Bedenken auf. Ohne die gesetzlichen Schutzmechanismen des WTPG wären Bewohner solcher Pflege-WGs ausschließlich auf vertragliche Vereinbarungen angewiesen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass insbesondere in anbieterverantworteten Demenz-WGs häufig Probleme auftreten, die durch vertragliche Regelungen allein nicht ausreichend adressiert werden können.
Bewohner solcher WGs sind doppelt abhängig vom Anbieter, da dieser sowohl Wohn- als auch Betreuungsleistungen erbringt. Diese Konstellation kann zu Interessenkonflikten führen und die Durchsetzung von Rechten erschweren. Ohne die ordnungsrechtlichen Vorgaben des WTPG fehlt es an einer übergeordneten Instanz, die für die Einhaltung von Qualitätsstandards sorgt und bei Missständen eingreifen kann. Dies könnte dazu führen, dass Bewohner in Konfliktfällen keine effektive Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Künftig soll es somit auch keine Vorgaben zu Organisation, Konzept und Personaleinsatz geben. Das birgt viele gravierende Gefahren. Zum Beispiel wird es schwierig werden, dass WGs, die qualitativ gute Arbeit erbringen wollen und dafür geschultes, nach Tarif bezahltes Personal einstellen, mit den Preisen mithalten können, die Anbieter mit Hilfskräften bieten. Auch die baulichen Mindeststandards werden sicherlich von neuen Anbietern unterschritten werden, wodurch möglicherweise die Kosten, mit Sicherheit aber die Wohnqualität sinken werden.
Die Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes zeigen, dass in solchen Settings häufig Probleme mit der Organisation, den Verträgen und der Zuständigkeit der Heimaufsicht auftreten. Ohne die gesetzlichen Rahmenbedingungen des WTPG besteht die Gefahr, dass Bewohner in Pflege-WGs bei der Wahrnehmung ihrer Rechte benachteiligt werden und die Qualität der Betreuung leidet.
Es ist daher essenziell, die ordnungsrechtlichen Schutzmechanismen und Mindeststandards beizubehalten, um sicherzustellen, dass Bewohner von Pflege-WGs nicht in ein Versorgungssetting geraten, in dem sie kaum Chancen haben, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.
Das ist jetzt zu tun
Kontrollen und verbindliche Mindeststandards für Pflege-Wohngemeinschaften müssen unbedingt erhalten bleiben, um die Rechte und die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Zwar können einzelne bestehende Regelungen auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls angepasst werden, jedoch darf es zu keinem Zeitpunkt ein rechtliches Vakuum oder ein ersatzloses Streichen von Schutzmechanismen geben. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, wie wichtig klare Regelungen sind: In Nordrhein-Westfalen gelten strengere Vorgaben für anbieterverantwortete WGs, während in Bayern alle anbieterverantworteten WGs als Heime eingestuft werden und somit unter strengen rechtlichen Schutz fallen. Baden-Württemberg sollte diesen Schutzrahmen stärken, nicht abbauen.
