Was ist geplant?
Heimmitwirkung: Die Mitwirkungsrechte der Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen aus dem Ordnungsrecht herausgenommen werden. Ob und wie diese Rechte künftig gesetzlich geregelt oder ersetzt werden, bleibt unklar. Dies gefährdet die Mitbestimmung der Bewohner in zentralen Bereichen ihres Lebensumfelds, wie Verpflegung, Betreuung und Hausordnung.
Kontrollen: Die bisherigen jährlichen Heimaufsichtsprüfungen, die der Qualitätssicherung dienen, sollen drastisch reduziert werden. Künftig sind neben anlassbezogenen Prüfungen nur noch Stichprobenprüfungen geplant, bei denen jede Einrichtung nur noch maximal alle fünf Jahre kontrolliert wird. Diese Regelung könnte dazu führen, dass Missstände erst spät erkannt oder gar nicht aufgedeckt werden.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (ABW): Diese Pflege-WGs sollen vollständig aus dem Anwendungsbereich des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) herausgenommen werden. Ohne die gesetzlichen Schutzmechanismen des WTPG wären Bewohner solcher Wohngemeinschaften ausschließlich auf private vertragliche Regelungen angewiesen. Insbesondere in anbieterverantworteten Demenz-WGs könnte dies zu erheblichen Problemen bei der Wahrung von Rechten und der Sicherstellung angemessener Betreuung führen.
Diese Reformvorschläge laufen dem Zweck des Landesheimgesetzes zuwider, der den Schutz der Würde, die Förderung der Selbstbestimmung, die Qualität der Pflege sowie die Sicherung der Mitwirkung der Bewohner als Kernziele definiert. Sie drohen, die gesetzlich verankerten Rechte pflegebedürftiger Menschen auszuhöhlen und den Schutzrahmen des Gesetzes faktisch wirkungslos zu machen.
Bürokratieabbau in der Pflege: Chance oder Risiko?
Bürokratieabbau darf nicht einfach Streichen bedeuten, sondern muss echte Verschlankung und Entlastung bringen. Gerade bei größeren Eingriffen muss man sehr genau hinsehen, welche Konsequenzen dies hat.
Wenn die geplante Reform in Baden-Württemberg so umgesetzt wird, bedeutet das für die Bewohnerinnen und Bewohner:
- Sie haben keine Mitwirkungsrechte auf ihr persönliches Lebensumfeld – obwohl sie im Schnitt 3500 € pro Monat an Eigenanteil dafür leisten.
- Auch von außen gibt es weniger Kontrolle.
- Ausbleibende Kontrollen bedeuten auch das Fehlen klarer Qualitätsstandards, was zu Versorgungslücken und unzureichenden Bedingungen führen kann.
Der Staat zieht sich damit aus seiner Schutzverantwortung gegenüber den Schwächsten zurück. Wenn Heimmitwirkung, Prüfungen und Qualitätsstandards auf ein Minimum reduziert werden, droht ein Rückschritt auf das Prinzip „sauber, satt, sicher“. Es fehlt an Alternativen, die den Schutzauftrag des Staates gewährleisten und gleichzeitig Innovationen fördern.
Was bedeutet das konkret für die Betroffenen?
Seit vielen Jahren berät der BIVA-Pflegeschutzbund Pflegebedürftige und schult Heimbeiräte zu ihren Rechten. Wir haben daher einen guten Überblick darüber, wie sich solche einschneidenden Veränderungen auswirken können. Vier Beispiele:
- Bewohnerbeiräte sind Ansprechpartner und Sprachrohr für die Bewohnerinnen und Bewohner. Gerade Menschen, die sich nicht mehr selbst artikulieren können, sind darauf angewiesen, dass ihnen jemand dabei hilft. Beiräte haben einen anderen Blickwinkel und mehr Zeit dazu als das Personal.
- Bewohnerbeiräte haben eine Recht auf Mitwirkung bei Themen, die den Alltag der Bewohnerschaft betreffen. Häufig geht es um das Essen in der Einrichtung. Wenn die Qualität nachlässt, ist der Beirat eine erste Anlaufstelle. Im Gegensatz zu dem Einzelnen, der sich beschwert, bündelt das Gremium die Stimmen mehrere Bewohner. Die Einrichtungsleitung kann einen Beirat nicht ignorieren, sondern muss sich damit auseinandersetzen.
- Mit der Umstellung auf Stichprobenprüfungen, bei denen jede Einrichtung nur alle fünf Jahre kontrolliert wird, und einem Schwerpunkt auf „beratende Funktion“ verliert die Heimaufsicht ihren präventiven Charakter. Bewohner mit Angehörigen, die regelmäßig nach dem Rechten sehen, erhalten mehr Aufmerksamkeit, da Beschwerden über diese Wege schneller weitergegeben werden. Doch auch dann gibt es womöglich nur Besserungsbeteuerungen des Anbieters statt verbindlicher Verpflichtungen, da Sanktionen in der Praxis selten sind.
- Mit der Herausnahme der Pflege-WGs aus dem Anwendungsbereich des WTPG entfällt die Heimaufsicht. Es gibt keine Qualitätskontrollen mehr. Wenn dann die Wohnräume zunehmend ungepflegt wirken und die hygienischen Standards sinken, bleiben Beschwerden unbeantwortet, da es keine verpflichtenden Stellen mehr gibt, an die sich die Angehörigen wenden können. Bewohner und Angehörige sehen sich gezwungen, die schlechten Bedingungen hinzunehmen, da sie keinen rechtlichen Hebel haben, um Verbesserungen einzufordern.
Was sagt das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg zu der BIVA-Einschätzung?
Wir haben das Ministerium mit unserer Einschätzung der Reformen konfrontiert. In der Antwort wurden uns mehrere Argumente genannt, die wir hier kurz durchgehen wollen:
Das Antwortschreiben im Wortlaut
1. Entbürokratisierung und Flexibilisierung
Ministeriumsargument:
- Die geplanten Änderungen sollen die gesetzlichen Regelungen entbürokratisieren und flexibilisieren, um Vertrauen in die Träger von Einrichtungen und Anbieter von Pflege-WGs zu stärken.
BIVA-Gegenargumente:
- Vertrauen durch weniger Kontrolle? Vertrauen entsteht durch Transparenz und Qualität, nicht durch die Reduzierung von Standards und Kontrollen. Weniger Prüfungen und Mitwirkungsrechte könnten das Gegenteil bewirken, da sie den Eindruck erwecken, dass Missstände leichter verschleiert werden können.
- Flexibilisierung für wen? Die vorgeschlagene Flexibilisierung scheint primär die Träger und Anbieter zu entlasten. Eine echte Flexibilisierung müsste die Bewohner stärker einbeziehen, anstatt deren Einflussmöglichkeiten zu reduzieren.
2. Abschaffung der Heimmitwirkung
Ministeriumsargumente:
- Das Ordnungsrecht sei nicht der richtige Ort für Regelungen zur Mitwirkung, da Bewohner nicht zur Mitwirkung gezwungen werden können.
- In der Praxis fänden sich oft keine Personen, die als Heimbeiräte fungieren möchten.
- Stattdessen sollen freiwillige Mitwirkungsgremien durch die Träger ermöglicht werden.
BIVA-Gegenargumente:
- Ordnungsrecht als Schutzrahmen: Darüber, ob die Heimmitwirkung ins Ordnungsrecht gehört, streitet man sich seit Jahrzehnten. Es gäbe auch andere Ansätze, etwa das bundesweite WBVG zu einem starken Verbraucherschutzgesetz auszubauen. Solange es keine solche Alternative gibt, darf man die Rechte aber nicht ersatzlos streichen.
Die Heimmitwirkung ist ein zentraler Verbraucherschutzmechanismus und muss an einer verbindlichen Stelle festgeschrieben werden. - Probleme bei der Besetzung: Statt die Mitwirkung abzuschaffen, sollten alternative Modelle wie externe Unterstützung oder Angehörigenvertretungen gefördert werden, um die Umsetzung zu gewährleisten. Das Problem ist nicht das Prinzip der Mitwirkung, sondern die mangelhafte Umsetzung. Vorschläge dazu haben wir unter „Mitwirkung“ aufgeführt.
- Gefahr der Abhängigkeit: Mit freiwilligen Gremien kontrollieren die Träger sich im Wesentlichen selbst, was zu Interessenkonflikten führen kann.
3. Reduzierung der Heimaufsichtsprüfungen und Stärkung der Beratung
Ministeriumsargumente:
- Die Reduzierung der Prüfungen soll durch eine Stärkung des Beratungsauftrags der Heimaufsicht ausgeglichen werden.
- Ziel ist es, Mängel präventiv zu verhindern und Probleme einvernehmlich zu lösen.
BIVA-Gegenargumente:
- Weniger Prüfungen = weniger Sicherheit: Die jährlichen Prüfungen sind ein zentrales Element, um Missstände frühzeitig zu erkennen. Ein Fünf-Jahres-Intervall birgt die Gefahr, dass Probleme zu spät oder gar nicht entdeckt werden.
- Beratung allein reicht nicht: Ohne Durchsetzungsmacht und Sanktionen fehlt der Heimaufsicht die notwendige Autorität, um auf schwerwiegende Mängel angemessen zu reagieren. Präventive Beratung ist wichtig, darf aber keine Kontrollen ersetzen.
- Einvernehmliche Lösungen nicht immer möglich: In Fällen von gravierenden Missständen kann eine konsequente Intervention erforderlich sein, die über bloße Beratungen hinausgeht.
4. Herausnahme der Pflege-WGs aus dem WTPG
Ministeriumsargumente:
- Angehörige und Ehrenamtliche sorgen bereits für soziale Kontrolle in Pflege-WGs.
- Der Prüfumfang der Heimaufsicht beschränkt sich ohnehin auf bauliche Anforderungen und die Präsenzkraft.
BIVA-Gegenargumente:
- Soziale Kontrolle ist keine Alternative: Angehörige können nicht die Aufgaben einer unabhängigen Kontrolle übernehmen. Sie haben oft nicht die Expertise oder den Zugang zu allen Informationen, um Missstände zu erkennen oder zu melden. Zudem haben nicht alle Bewohner engagierte Angehörige. Diese wären dann möglicherweise schlechter gestellt.
- Mangelnde Einheitlichkeit: Ohne ordnungsrechtliche Vorgaben entstehen in Pflege-WGs unterschiedliche Standards, die die Qualität gefährden können, z. B. gibt es eine große Wahrscheinlichkeit, dass Billiganbieter entstehen, die mit ungelernten Mitarbeitenden arbeiten.
- Vertrauensschutz fehlt: Bewohner, die keine aktiven Angehörigen haben, sind besonders schutzbedürftig. Für sie bietet die Heimaufsicht eine wichtige Absicherung, die mit der Herausnahme aus dem WTPG verloren geht.
