Pflegeschutzbund e. V.

Tages- und Nachtpflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Tages- bzw. Nachtpflege entlastet pflegende Angehörige und fördert die Pflegebedürftigen.
  • Sie wird in spezialisierten Einrichtungen angeboten, ist jedoch oft schwer zu finden.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegerischen Kosten der teilstationären Pflege je nach Pflegegrad.
  • Tages- oder Nachtpflege kann bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Die Beförderung zur Pflegeeinrichtung ist in den Leistungen inbegriffen.

Pflege durch Angehörige zuhause kann bei hohem Pflegebedarf zu Überforderung führen. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit der teilstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung, je nach Bedarf entweder tagsüber oder nachts. Die Tagespflege wird oft von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige berufstätig sind. Zudem können in einer Tagespflege-Einrichtung soziale Kontakte geknüpft und die kognitiven Fähigkeiten der Pflegebedürftigen gefördert werden. Die Nachtpflege ist zum Beispiel geeignet, wenn die Betroffenen unter Schlafstörungen leiden oder nachts Medikamente benötigen.

Was genau beinhaltet Tages- oder Nachtpflege?

Die Tagespflege dauert in der Regel von morgens bis zum späten Nachmittag oder frühen Abend. Neben Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und ggf. Abendessen findet die benötigte Pflege und Betreuung statt wie etwa Begleitung beim Toilettengang oder Medikamentengabe. Zusätzlich gibt es gemeinsame Aktivitäten wie Spiele, Gymnastik, Gedächtnistraining oder auch Ausflüge.

Die Nachtpflege beginnt nach dem Abendessen und beinhaltet die Unterstützung bei der Grundpflege und beim Zubettgehen und Aufstehen. Bei Bedarf werden Medikamente verabreicht oder Verbände erneuert (Behandlungspflege).

Welche Einrichtungen gibt es für die Tages- und Nachtpflege?

Tagespflege wird von extra dafür geschaffenen Einrichtungen oder von Pflegediensten mit zusätzlichen Räumlichkeiten angeboten. Nachtpflege bieten meist Pflegeheime an.

Die Nachfrage ist allerdings größer als das Angebot und die Suche entsprechend schwierig. Helfen können Internet-Portale, die Kommunen oder auch die Krankenversicherung.

Die Pflegeversicherung übernimmt die pflegerische Versorgung der teilstationären Pflege bis zu einer bestimmten Summe je nach Pflegegrad. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen Betroffene selbst zahlen.

Neben der pflegerischen Versorgung beinhaltet die teilstationäre Pflege auch die Beförderung der Betroffenen von der Wohnung in die Einrichtung und zurück. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung in teilstationären Pflegeeinrichtungen die Kosten von sogenannten Betreuungskräften für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Pflegebedürftigen.

Neben der teilstationären Pflege stehen den Betroffenen weiterhin Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag zu. Das gilt auch für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Tages- und Nachtpflege ab 01. Januar 2025:

Pflegegrad
max. monatl. Leistung

1

131 (Entlastungsbetrag)

2

721

3

1.357

4

1.685

5

2.096

Wie beantragt man Tages- oder Nachtpflege?

Einen Antrag auf Tages- oder Nachtpflege stellt man bei der Pflegeversicherung, die bei der Krankenversicherung angesiedelt ist. Wenn bisher noch kein Pflegegrad vorliegt, stellt man einen Neuantrag auf Begutachtung. Bei vorliegendem Pflegegrad stellt man einen Änderungsantrag, um teilstationäre Pflege zu erhalten. Die Leistungen werden ab Pflegegrad 2 gewährt.

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