Pflegeschutzbund e. V.

BIVA-Pflegeschutzbund für den Bundespreis Verbraucherschutz 2024 nominiert

Berlin, Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist für den Bundespreis Verbraucherschutz 2024 nominiert. Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz ehrt mit diesem Preis alle zwei Jahre Individuen und Organisationen, die sich vorbildlich für die Belange und Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stark machen.

Im Oktober 2024 werden es 50 Jahre, dass sich der BIVA-Pflegeschutzbund für die Verbraucherrechte von Pflegebedürftigen einsetzt. Der gemeinnützige Verein engagiert sich beispielsweise intensiv für die Etablierung starker Bewohnervertretungen, für umfassende und klare Verbraucherschutzgesetze im Pflegebereich sowie gegen unrechtmäßige Klauseln in Pflege- oder Heimverträgen. Als qualifizierte Verbraucherorganisation im Pflegebereich kann der BIVA-Pflegeschutzbund mit Unterlassungsklagen auf Verstöße gegen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) reagieren – mit großem Erfolg insbesondere bei unrechtmäßigen Kostenerhöhungen in Pflegeheimen.

„Der Verbraucherschutz im Pflegebereich steckt immer noch in den Kinderschuhen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Die diesjährige Nominierung für den Bundespreis Verbraucherschutz ist eine besondere Anerkennung zum runden Geburtstag und wird unseren Bemühungen einen Schub geben!“

Eine Expertenjury aus Verbraucherschutz, Politik, Wissenschaft und Journalismus entscheidet im Mai, wer den renommierten Preis in diesem Jahr erhält. Die Bekanntgabe und Verleihung des mit 10.000 Euro dotierten Preises finden im Herbst 2024 im Rahmen des Deutschen Verbrauchertages des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin statt.

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